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Was darf die Fortpflanzungsmedizin?

In Deutschland sind nur die Samenspende, die künstliche Befruchtung und das Einfrieren von Eizellen erlaubt - geregelt durch ein 30 Jahre altes Gesetz, das nicht mehr zeitgemäß scheint.

Datum:
Verfügbar
weltweit
Verfügbar bis:
bis 05.06.2024

Neuregelungen in der Fortpflanzungsmedizin gefordert

Im Embryonenschutzgesetz von 1990 bleiben viele neue wissenschaftliche Erkenntnisse der letzten drei Jahrzehnte sowie die Weiterentwicklung medizinischer Verfahren unberücksichtigt. Schon 2017 forderten Experten der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina eine Reform der rechtlichen Grundlagen der Fortpflanzungsmedizin.

Einer der Kritiker des alten Gesetzes ist der Medizinrechtler Jochen Taupitz. Das heutige Recht verhindere, dass deutsche Paare "auf dem Stand des aktuellen medizinischen Wissens behandelt werden dürfen", so Taupitz. Dies sei seit vielen Jahren bekannt, aber die Politik ändere nichts daran - für Taupitz "ein Skandal". Zugleich bezeichnete Taupitz die heutige Rechtslage als "diskriminierend", weil sie Männer und Frauen unterschiedlich behandele, ebenso wie verheiratete und unverheiratete Paare, heterosexuelle und gleichgeschlechtliche.

"Ich kenne kein anderes Feld, auf dem sich das Recht so gegen die wissenschaftliche und gesellschaftliche Realität sperrt", sagte der Wissenschaftler. "Die Regeln sind patientenfeindlich". Am Dienstag hatte die deutsche Akademie der Wissenschaften Leopoldina in einem Gutachten ein modernes Fortpflanzungs-Medizingesetz für Deutschland gefordert. Taupitz leitete die Arbeitsgruppe aus hochrangigen Forschern und Medizinern, die die Stellungnahme verfasst hat. Sie plädieren dafür, den strengen Embryonenschutz zu lockern und die Eizellspende in Deutschland zu erlauben.

kna/sam

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