Service & Hilfe

Produktplatzierungen und Produktionshilfen

Mit dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gelten seit 1. April 2010 neue Regelungen für so genannte Produktplatzierungen und Produktionshilfen.

Weißes P auf schwarzem Grund
Logo Produktionshilfen
Quelle: ZDF

Durch die Mediendienste-Richtlinie wurden zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Medien und zur Schaffung gleicher Wettbewerbsdingungen Produktplatzierungen im begrenzten Umfang zugelassen und entsprechende Kennzeichnungspflichten eingeführt.

Kennzeichnungspflichten seit 1. April 2010

Auf entgeltliche Produktplatzierungen in Fremdproduktionen (oben Ziffer 1) sowie auf unentgeltliche Produktionshilfen von bedeutendem Wert (oben Ziffer 2) ist eindeutig hinzuweisen. Sie sind zu Beginn und zum Ende einer Sendung sowie bei deren Fortsetzung nach einer Werbeunterbrechung zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt zu Beginn und zum Ende der Sendung durch Einblendung des Zeichens "P". Die Einblendung erfolgt für mindestens drei Sekunden. Ergänzend wird im Fall der entgeltlichen Produktplatzierung folgender Schriftzug eingeblendet: "enthält Produktplatzierung". Im Fall der unentgeltlichen Produktionshilfe (Ziffer 2) wird der Schriftzug eingeblendet: "unterstützt durch Produktionshilfe".

Ergänzend zur Produktionshilfe gemäß Ziffer 2 erfolgt im Abspann oder am Ende der Sendung die Nennung der Produktionshelfer unter der Überschrift "Zu dieser Sendung wurde Produktionshilfe geleistet durch". Sonstige Produktionshelfer können aus Gründen der Transparenz ebenfalls genannt werden.

Weitere Informationen

Konnte bei einer Fremdproduktion nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden, ob in einer Sendung entgeltliche Produktplatzierung oder unentgeltliche Produktionshilfe enthalten ist, entfällt die Kennzeichnungspflicht. In diesem Fall werden die betreffenden Sendungen im Telemedienangebot vermerkt (siehe unten).

Weitere Informationen zum Thema Produktplatzierung/Produktionshilfe finden Sie auch in den "ZDF-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe" und im Rundfunkstaatsvertrag.

Meine Merkliste

Alle Inhalte auf Ihrer Merkliste sind noch mindestens 3 Tage verfügbar.

Sie haben derzeit keine Videos in Ihrer Merkliste

Sie können ein Video der Merkliste hinzufügen, indem Sie das "+" am Teaser oder Beitrag anwählen.

Live

Statische Headline

1h 7min

3sat Logo

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutz-Einstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktivert, welcher dies verhindert. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der 3sat Mediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

3sat Logo

Offensichtlich ist in deinem Browser das Plugin "I don't care about Cookies" aktiviert. Eigentlich würden wir dir an dieser Stelle gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Dies wird durch das Plugin verhindert. Falls du die Webseite sehen und nutzen möchtest, prüfe, ob das Plugin in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.