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Vorgaben für die Erstellung von Audiodeskriptionen

Die neun Landesrundfunkanstalten der ARD, ORF, SRF, ZDF sowie die Deutsche Hörfilm gGmbH, Hörfilm e.V. und audioskript haben sich auf eine Reihe von Grundsätzen für die Erstellung von Audiodeskriptionen im deutschsprachigen Raum verständigt.

Sie sollen die Basis der redaktionellen Arbeit sein.
Senderspezifische Arbeitsweisen und darüber hinausgehende Vorgaben finden sich in den Regelwerken der einzelnen Häuser.

Eine Audiodeskription resultiert aus der Ergänzung der Filmtonspur um eingesprochene Textelemente, die die Bildinhalte des Films wiedergeben bzw. akustisch verfügbar machen.
Die Tonspur ist der wertvollste Zugang zum Film für blinde und sehbehinderte Menschen. Sie enthält für Nichtsehende eine Informationsdichte, die für Sehende nicht unmittelbar nachvollziehbar ist. Aus diesem Grunde ist die Einbindung von qualifizierten blinden und sehbehinderten Autoren in den Erstellungsprozess der Audiodeskription wünschenswert.
Basis für eine gute Audiodeskription ist eine Analyse der inhaltlichen und formalen Aspekte des Films. Aus dieser Analyse des Films (Bild und Ton) leiten sich in den vier Schritten des Arbeitsprozesses die Entscheidungen über die Ergänzung der Tonspur durch Sprache ab. (Anm.: 1. Auswahl der zu beschreibenden Bildelemente; 2. Art und Umfang; 3. Platzierung; 4. Einbindung in die Tonspur)

Ziel der Audiodeskription ist es, den blinden und sehbehinderten Menschen ein barrierefreies Filmerlebnis zu ermöglichen, das dem Erlebnis der Sehenden entspricht. Dabei soll der Film als Gesamtkunstwerk erhalten bleiben.

Eine Audiodeskription sollte immer von entsprechend ausgebildeten Redakteuren abgenommen werden.
Bei der Abnahme ist auf die Einhaltung folgender Mindestanforderungen zu achten:

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