Wissen
Integration in Not
Als Freiberufler müssen Sprachlehrer ihre Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge selbst zahlen - wer krank wird, bekommt nichts.
- Datum:
- Verfügbar
- weltweit
- Verfügbar bis:
- bis 24.03.2021
Als Freiberufler müssen Sprachlehrer ihre Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge selbst zahlen - wer krank wird, bekommt nichts.
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