2014 hatte das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, dass chronisch kranke Patienten ausnahmsweise privat Cannabis züchten dürfen. Es erlaubte den Anbau zu Therapiezwecken, wenn den Kranken sonst nichts gegen ihre Schmerzen hilft. Die Richter gaben damit den Klagen von Schwerkranken gegen ein behördliches Anbauverbot recht. Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter bestimmten Bedingungen als "Notlösung" erlaubt werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser.Zu den Voraussetzungen gehöre, dass der schwer kranke Patient austherapiert sei, es für ihn keine andere Behandlungsalternative zu Cannabis gebe und Apotheken-Cannabis unerschwinglich sei. Zwei Klagen hatte das Kölner Gericht abgewiesen, drei waren erfolgreich.