Standbild: Salzburg - Das Reich des halben Papstes

Kultur

Salzburg - Das Reich des halben Papstes

Salzburg war einst die zweitgrößte Erzdiözese der Welt nach dem Kirchenstaat. Noch beim ersten Vatikanischen Konzil 1869 begrüßte Papst Pius IX. den Salzburger Erzbischof Maximilian von Tarnoczy mit den Worten "Seht, da kommt der halbe Papst, der selbst Bischöfe machen kann".

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Bis ins frühe 19. Jahrhundert waren dem Erzbistum die Suffraganbistümer Regensburg, Freising, Passau und Brixen sowie vier Eigenbistümer unterstellt (Gurk, Chiemsee, Seckau und Lavant). Dort konnten die Erzbischöfe ohne Zustimmung von Papst und Kaiser geistliche und weltliche Hoheit walten lassen, was zum Titel "halber Papst" führte. Dieses Recht ging erst mit dem Konkordat 1934 verloren.

Friesach - Bollwerk der Fürsterzbischöfe im Südosten

Größer als das Salzburg in den heutigen Grenzen war auch das Territorium des Fürsterzbistums mit dem Rupertiwinkel im heutigen Bayern, Teilen Tirols und Kärntens, dazu Grundbesitz in Bayern, der Steiermark und Niederösterreich (Weingüter in Arnsdorf, Wölbling, Traismauer) sowie Slowenien (Lichtenwald, Reichenburg, Reichenstein, Rann). Die größte Ausdehnung hatte Salzburg unter Erzbischof Pilgrim II. (1365-96).

Ein wichtiges Bollwerk der Salzburger Fürsterzbischöfe im Südosten war das im heutigen Kärnten gelegene Friesach mit seinen gewaltigen Befestigungsanlagen auf dem Petersberg, dem Geyersberg und dem Virgilienberg. Um 1100 herum beschrieben Chronisten Friesach als den bedeutendsten von allen unter erzbischöflicher Herrschaft stehenden Orten. Friesach gleiche "eher dem Sitz eines Kaisers als dem eines Bischofs".
Friesach wurde in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts zu einem bedeutenden kirchlichen und kulturellen Zentrum, ebenso war es ein Münzprägezentrum. Der "Friesacher Pfennig" war ab 1130 lange Zeit die Leitwährung im Südostalpenraum.

"Legatus natus" - Geborener Gesandter des Heiligen Stuhls

Zur Zeit der größten Ausdehung des Erzbistums waren die Salzburger Erzbischöfe auch befugt, in dringenden Fällen anstelle des Papstes Entscheidungen zu treffen, den Kirchenbann zu verhängen oder auch den Bann zu lösen, was in einem Fall historisch bedeutend war: Erzbischof Adalbert II. löste den vom Papst über den Babenberger-Herzog Leopold V. von Österreich verhängten Kirchenbann, kurz bevor dieser nach einem Sturz vom Pferd starb. Der Bann war verhängt worden, weil der Herzog den englischen König Richard Löwenherz auf dem Heimweg vom Kreuzzug gefangen genommen und ein enormes Lösegeld verlangt hatte.

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