2010 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Vorratsdatenspeicherung zu weitreichende Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis darstellt. Die deutsche Regelung bezog sich auf einen Zeitraum von sechs Monaten. Diese steht in keinem Verhältnis zur Dauer der Datenspeicherung von einigen Providern. Denn diese speichern die Daten meistens auf unabsehbare Zeit. Weibel dazu: "Das Prinzip der Datenspeicherung ist unchristlich, denn es bedeutet, dass nie vergeben und gelöscht wird. Nicht löschen aber heißt, nie zu vergeben und immer das aufzubewahren, was du einmal getan hast. Das heißt: Rache bis in die Ewigkeit."