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Was tun?
Beitrag
Handeln nach einem Ärztefehler: Anwalt Simon Kanz gibt einen Überblick.
Fragen und Antworten zu Behandlungsfehlern
Rechtsanwalt Simon Kanz gibt Tipps für Patienten
Beweise sichern, Gutachten anfordern - Patienten müssen einiges beachten, wenn sie den Verdacht haben, falsch behandelt worden zu sein.
An wen kann sich der Patient wenden?
Zunächst sollte man das Gespräch mit dem behandelnden Arzt suchen. Bestehen die Zweifel fort, kann man sich an die Krankenkassen wenden. Sie können mit einer außergerichtlichen Rechtsberatung helfen und ein medizinisches Gutachten einholen. Beratung gibt es auch bei Verbraucherzentralen, Selbsthilfegruppen oder Patientenberatungsstellen.
Was passiert bei Gericht?
Grundsätzlich muss der Patient beweisen, dass der Schaden auf einen Fehler des Arztes zurückzuführen ist. Wichtigstes Beweisstück ist die Behandlungsdokumentation - Patienten haben ein Recht darauf, diese Dokumentation einzusehen und Kopien zu erhalten. Opfer von Kunstfehlern sollen leichter Schadenersatz bekommen: Bei "groben" Behandlungsfehlern ist die Beweislast umgekehrt.
Welche außergerichtlichen Wege gibt es?
Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen der Ärztekammern versuchen, Meinungsverschiedenheiten außergerichtlich zu klären. Die Schlichtungsstelle beurteilt den zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch, die Gutachterkommissionen das ärztliche Handeln als solches. Die Verfahren sind für den Patienten kostenlos.
Links
"Was tun im Schadensfall?" - Informationen vom Aktionsbündnis Patientensicherheit
Behandlungsfehler - Informationen vom Deutschen Gesundheitsministerium