Die Überwachung ist in der föderalen Republik nicht gut genug organisiert, wie der Bundesrechnungshof moniert. Die allererste Verantwortung liegt bei den Herstellern. In eigenen Qualitätskontrollen müssen sie zum Beispiel regelmäßig Proben nehmen und darauf achten, dass Kühlketten eingehalten werden. Aufgabe des Staates ist dann die "Kontrolle der Eigenkontrolle". Zuständig sind die 16 Bundesländer, die dafür aber jeweils unterschiedliche Strukturen aufgebaut haben. Mehr als 400 Stellen sind bundesweit mit der Aufsicht über Lebensmittel und der Produktion von Tierfutter betraut und nehmen jährlich 400.000 Betriebe unter die Lupe.