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20. Juni 2013
Krankenbett Video
In Deutschland ist die Diskussion um Sterbehilfe jetzt neu entbrannt
Leben und sterben
Justizministerium legt Entwurf zu Sterbehilfe vor
Die deutsche Bundesärztekammer warnt vor Schlupflöchern beim geplanten Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Ausnahmen dürfe es nicht geben, auch nicht für Ärzte.
Das sagte Vizepräsident Max Kaplan: "Die Aufgabe des Arztes ist es, Leben zu erhalten, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten. Das heißt: Sterbebegleitung und ärztliche Hilfeleistung beim Sterben - und nicht zum Sterben."

Der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer kritisierte, dass nach dem neuen Entwurf aus dem Bundesjustizministerium "nahe stehende Personen" bei Beihilfe zur Selbsttötung straffrei ausgehen sollen: "Hier bin ich der Meinung, dass der Gesetzgeber zu weit geht." Er solle nur so viel regeln wie unbedingt nötig.

Nahe stehende Personen könnten neben Angehörigen auch Ärzte sein, wenn es ein besonderes Vertrauensverhältnis gebe: "Genau diesen Bereich, der sehr stark in den ethischen Bereich geht, muss die Standesorganisation regeln, also für die Ärzte die Ärztekammer im Rahmen ihrer Berufsordnung."

"Mich hat noch kein Patient aufgefordert"
Gerade am Ende ihres Lebens hätten Menschen meist gar kein Interesse an Sterbehilfe. "Mich hat noch kein Patient in dieser Phase aufgefordert: Geben Sie mir die Todesspritze", sagte Kaplan, der selbst Hausarzt ist. "Die Patienten sagen: Ich habe Schmerzen. Ich habe furchtbare Träume. Ich habe Atemnot. Ich habe Angst, ersticken zu müssen. Bitte helfen Sie mir. Und da können wir helfen, wir haben immense palliativmedizinische Fortschritte gemacht."

Die Forderung nach einem selbstbestimmten Tod stamme meist von Gesunden. "Einem Sterbenden stellt sich diese Frage normalerweise nicht." Für ihn sei wichtig, dass er von Angehörigen, Pflegern und Arzt Beistand habe. "Diese Menschen sollen ihn aber nicht töten, sondern ihm das Leiden nehmen, die Schmerzen, die Übelkeit, damit er in Ruhe und Frieden möglichst in den eigenen vier Wänden sterben kann", sagte Kaplan. "Das wird gefordert - und mehr nicht."

Eine Erleichterung der Sterbehilfe könnte auch verunsichern. "Es ist ganz wichtig, dass der Patient immer sicher sein kann: Bei jeder Behandlung seines Arztes geht es immer darum, Leben zu erhalten, Leiden zu lindern und Schmerzen zu beseitigen - und nicht zu töten."

Geschäftsmäßige Sterbehilfe Straftat in Deutschland
Das Justizministerium will ein neues Strafrecht zur Sterbehilfe einführen. Denn, so der Referentenentwurf: "Auch in Deutschland nehmen die Fälle zu, in denen Personen auftreten, deren Anliegen es ist, einer Vielzahl von Menschen in Form einer entgeltlichen Dienstleistung eine schnelle und effiziente Möglichkeit für einen Suizid anzubieten." Dies geschehe durch das Verschaffen eines tödlichen Mittels oder eines Raums zur Einnahme des Gifts.

Folgende Änderung des Strafgesetzbuchs sieht der Entwurf vor: "Wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

In bestimmten Fällen sieht der Entwurf Straffreiheit bei der Beihilfe zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe vor: "Ein nicht gewerbsmäßig handelnder Teilnehmer ist straffrei, wenn der in Absatz 1 genannte andere sein Angehöriger oder eine andere ihm nahestehende Person ist." Damit sollen etwa Menschen geschützt werden, die ihre todkranken Ehepartner zu einem gewerbsmäßig handelnden "Suizidhelfer" fahren, um sie mit in den Tod zu begleiten. "Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist, wie dies beim langjährigen Hausarzt oder einer entsprechenden Pflegekraft der Fall sein kann."

Sterbehilfe
Wie der Patient es will
Mit einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt.
Glossar
Sterbehilfe
Bei der rechtlichen Beurteilung der Sterbehilfe wird zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sowie der Beihilfe zur Selbsttötung unterschieden.
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