Lungenaufnahmen Video
Mediziner warnen vor den Folgen des Rauchens von E-Zigaretten
E-Zigaretten nach wie vor frei erhältlich
Händler und Hersteller haben in NRW geklagt
Die Flüssigkeit, die in elektrischen Zigaretten verdampft, ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt kein Arzneimittel.
Sie darf frei verkauft werden. In einem Eilverfahren gaben die Richter der Betreiberin eines Tabakwarengeschäfts in Magdeburg Recht, die sich gegen das Verkaufsverbot für die Nikotin-Liquids durch die Stadt wehrte, teilte das OVG am 7. Juni 2012 in Magdeburg mit. Nach Auffassung der Landeshauptstadt handelt es sich wegen des Inhaltsstoffs Nikotin um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel. Das OVG setzte das Verkaufsverbot vorläufig außer Vollzug (AZ3 M 129/12).

Aus seiner Sicht kann Nikotin zwar auch zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden, in einer elektrischen Zigarette gehe es jedoch darum, das Verlangen des Verbrauchers nach Nikotin zu befriedigen. In diesem Sinne handele es sich um ein Genussmittel. Die Entscheidung ist zunächst in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren gefallen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin steht das Verfahren in der Hauptsache noch aus.

Über E-Zigaretten wird vor mehreren deutschen Gerichten über die Einstufung als Arzneimittel gestritten. Zuletzt hatte das Kölner Verwaltungsgericht ähnlich wie das OVG Sachsen-Anhalt entschieden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kündigte Anfang Mai an, in Berufung zu gehen. Das OVG in Münster hatte am 23. April in einem Eilverfahren entschieden, dass es sich bei E-Zigaretten nicht um eine Arznei handelt.

Weil die Entscheidung so gefallen war, durfte das Gesundheitsministerium in Düsseldorf nicht weiter behaupten, der Verkauf ohne eine arzneimittelrechtliche Zulassung sei illegal und strafbar. Vor Gesundheitsrisiken der E-Zigarette darf das bevölkerungsreichste Bundesland die Verbraucher aber sehr wohl weiter warnen. Die Liquid-Fläschchen sind derzeit frei erhältlich, ihr Inhalt wird mit einem elektrischen Vernebler verdampft und inhaliert.

Deutschland ist ein lukrativer Markt für das Modeprodukt, die Hersteller wittern das große Geschäft. Wären sie jedoch verpflichtet, ihre E-Zigaretten als Medikament zuzulassen, würde das langwierig und teuer - und im Erfolgsfall lediglich bedeuten, dass ein Verkauf über die Apotheken erlaubt ist. Horror-Aussichten für Hersteller und Händler, die meinen, die E-Zigarette könne eine weniger schädliche Alternative zum herkömmlichen Glimmstängel sein.

Ergebnisse aus Langzeitstudien fehlen
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder das Bundesinstitut für Risikobewertung warnen hingegen vor dem Produkt, weil es noch keine gesicherten Erkenntnisse über gesundheitliche Risiken und mögliche Langzeitfolgen gibt. NRW war deshalb vorgeprescht, verfolgt einen restriktiven Kurs gegen die E-Kippe.

Die Bundesregierung ist ebenso strikt: Der Handel mit - nicht der Konsum von - nikotinhaltigen Liquids ist verboten, wenn es keine arzneimittelrechtliche Zulassung gibt. Das gilt auch für den Internethandel, wie es jüngst in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hieß. Und: Der Konsument müsse sich beim "Dampfen" an die Vorgaben des Nichtraucherschutzes halten.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM/Bonn) hatte zwei Produkte geprüft und als Arzneimittel bewertet, war dafür aber von einem Hersteller und Händler verklagt worden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte den Klägern Anfang April 2012 recht gegeben. E-Zigaretten mit nikotinhaltiger Flüssigkeit seien ein Genussmittel. Auch das OVG sagt nun: keine Arznei.

Noch darf sich jeder E-Zigaretten kaufen
E-Zigaretten mit oder ohne Nikotin sind derzeit in Deutschland praktisch überall und für jedermann erhältlich, auch für Kinder. Für die Liquids gibt es keine Deklarationspflicht. Was genau drin ist im Mix, muss der Hersteller nicht angeben. Nikotinhaltige Kaugummis gelten aber als Arzneimittel, sind zulassungspflichtig und werden nur in Apotheken verkauft. Nikotin ist ein Nervengift und Suchtmittel.

Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum glaubt nicht, dass Bemühungen um eine Regulierung und restriktivere Handhabung nun mit dem OVG-Beschluss einen Dämpfer erhalten. "Es besteht ein großes Unbehagen gegen dieses fragwürdige Produkt bei vielen Verantwortlichen." Das sei auch in vielen anderen EU-Ländern so, die ebenfalls von einer zulassungspflichtigen Arznei ausgingen. Hersteller müssten verpflichtet werden, alle Inhaltsstoffe anzugeben - inklusive der Wirkungen und Nebenwirkungen, verlangt die Wissenschaftlerin.

Rauchen
E-Zigaretten - eine fragwürdige Alternative
Immer mehr Raucher greifen zur elektronischen Zigarette. Bei jedem Zug verdampft ein akkubetriebenes Brennelement Nikotinkonzentrat.
Glossar
Nikotin
Nikotin ist ein Alkaloid und gehört damit in die gleiche Wirkstoffgruppe wie Atropin, Kokain, Koffein und auch das Theobromin, der Wirkstoff des Tees.