"Im Bereich der Technik haben wir festgestellt, dass wir uns weltweit auf einheitliche Standards einigen konnten", sagt Gercke. "Wenn es aber um den Bereich des Rechts geht, stellen wir fest, dass die rechtlichen Grundlagen in den einzelnen Ländern doch sehr unterschiedlich sind." Das hänge damit zusammen, dass gerade das Strafrecht als eines der Kerngebiete der staatlichen Souveränität angesehen und die Nationalstaaten sehr ungern Souveränität abgeben.