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Bei Lebensmittel muss der Kunde sehr genau hinsehen: Gesund oder nicht?
Rote Karte für roten Punkt
EU-Parlament für neue Lebensmittelkennzeichnung
Im Europaparlament zeichnet sich Zustimmung für eine geplante neue Kennzeichnung von Lebensmitteln ab - allerdings ohne "Ampelfarben".
Der Umweltausschuss stimmte am Dienstag, 16. März 2010 mit großer Mehrheit für einen Entwurf der zuständigen Abgeordneten Renate Sommer (CDU). Mit der EU-Verordnung sollen die Hersteller verpflichtet werden, klare und verständliche Informationen über die acht wichtigsten Inhaltsstoffe wie Fett, Zucker, Salz, Eiweiß oder Kohlenhydrate sowie den Energiewert auf der Verpackung anzugeben. Im Mai stimmt das Plenum ab. Auch die Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen; derzeit laufen dort erst Gespräche mit Experten.

Bei Fleisch, Früchten und Milchprodukten soll zusätzlich die Herkunft angegeben werden. Ein besonderer Hinweis ist für gentechnisch veränderte oder mit Nanopartikeln behandelte Nahrungsmittel vorgesehen. Der Vorsitzende des Ausschusses, Jo Leinen (SPD), sprach von einem "guten Tag für die europäischen Verbraucher". "Nachdem es in den USA schon seit langem eine umfassende Kennzeichnung von Lebensmitteln gibt, wird mit diesem Kennzeichnungssystem auch die Europäische Union auf den neuesten Stand der Verbraucherinformation gebracht."

Mit dem Ausschuss-Votum dürfte die ursprünglich geplante "Ampel-Kennzeichnung" vom Tisch sein. Mit ihr hätten zum Beispiel besonders süße und fetthaltige Speisen einen roten Punkt, gesunde Ware einen grünen Punkt erhalten.

Verbraucherverbände ziehen die "Ampel" vor
Lupe
Verbraucherverbände ziehen die einfache Lösung vor
Die Organisation "Foodwatch" fordert, dass Lebensmittel mit klaren Farben nach ihrem Zuckergehalt gekennzeichnet werden. "Eine Leberwurst ist keine Eigentumswohnung", sagt Thilo Bode von Foodwatch. "Man will nicht stundenlang vor einem Produkt in einem Regal stehen. Die Kennzeichnung, wie die Industrie sie propagiert, ist nutzlos - die verstehen die Leute nicht, sie sehen nicht, sie merken sie sich nicht. Wenn man Nährwerte kennzeichnen will, muss man es mit Symbolen machen."

Gerd Billen, Verbandschef der Verbraucherzentralen Deutschland (vzbv) spricht sich ebenfalls für eine Ampelkennzeichnung nach britischem Vorbild aus. Der Vorwurf der Industrie, diese Kennzeichnung würde Nahrungsmittel in gute oder schlechte einteilen, ist dem vzbv zufolge nicht haltbar: "Wenn ein Produkt viel Fett oder Zucker enthält, dann soll das der Verbraucher auch wissen, und zwar auf einen Blick", forderte Billen.

Die Farben rot, gelb, grün zeigen in Großbritannien an, ob das Produkt hohe, mittlere oder geringe Gehalte an Fett, Zucker, gesättigten Fettsäuren oder Salz enthält. Dem erteilte der damalige Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) im Oktober 2007 eine klare Absage: "Vereinfachung kann auch Verdummung sein."

"Bisherige Lebensmittel-Kennzeichnung irreführend"
Fast zwei Drittel (63,8 Prozent) der Befragten einer Studie im Auftrag der Verbraucherorganisation Foodwatch hätten bei der gegenwärtigen Kennzeichnung erkannt, dass ein Frühstücksprodukt sehr zuckerhaltig sei, während es fast 90 Prozent bei der Kennzeichnung in Ampelfarben gewesen seien, berichtete Foodwatch. Beim Vergleich zweier Frühstücksprodukte desselben Herstellers habe ein Viertel (25,8) bei herkömmlicher Kennzeichnung gesehen, dass das eine Produkt mehr Zucker enthält, beim Ampel-Modell seien es 92 Prozent gewesen.

Die Wirtschaft wies die Kritik zurück. Der Branchenverband der Lebensmittelwirtschaft (BLL) erklärte: "Die Einteilung in 'viel-mittel-wenig' oder in 'gut' oder 'schlecht' entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage." Die Werte würden subjektiv festgelegt. Der Verband verweist auch auf eine Studie des Europäischen Informationszentrums für Lebensmittel, nach der Farbsysteme wie die Ampel zu Fehlinterpretationen führen könnten.

Derzeit geben viele Hersteller freiwillig an, wie hoch der Anteil an Fett, Zucker, Salz und Kalorien im Vergleich zum Tagesbedarf ist. Bei der Ampel stehen rot, gelb und grün für hohen, mittleren oder niedrigen Anteil an Nährwerten. Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) befragte im Auftrag von Foodwatch rund 1000 Verbraucher.

Hersteller müssen sich zu Kalorien nicht äußern
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Nährwerttabellen zu erstellen erfordert viele Versuchsprotokolle
Lebensmittelchemiker müssen für Nährwertangaben auf Verpackungen nicht jedes Nahrungsmittel ständig neu untersuchen: Oft sind die Werte für Nährwert und Kaloriengehalt für ihre Einzelteile bekannt. Allerdings gibt es regelmäßige Kontrollen: Der Ionenchromatograph zeigt den Zuckergehalt. Fette isolieren Wissenschaftler mit Säuren und Benzin und wiegen es; ein Gaschromatograph trennt gesättigte und ungesättigte Fettsäuren auf. Proteine verraten sich durch ihren Stickstoffanteil, der mit Sauerstoff reagiert und einen messbaren Farbumschlag erzeugt. Kohlenhydrate bestimmen die Wissenschaftler, indem sie Wasser und alle Inhaltsstoffe vom Gewicht abziehen.

Vitamine müssen nicht ausgewiesen werden. Das findet oft nur bei Säften statt. Die Werte gelten jedoch nur für geschlossene Flaschen, da die meisten Vitamine mit Luftsauerstoff reagieren und schnell unwirksam werden.

Hersteller müssen die Nährwerte nicht angeben
Verpackte Lebensmittel Lupe
Es muss nicht draufstehen, wie viel Kalorien drin stecken
Bislang gibt es in Deutschland keine generelle Vorschrift, die Nährwerte eines bestimmten Produktes auf die Packung zu drucken. Angesichts angeblich zunehmender Fettleibigkeit und ungesunder Ernährung sind aber viele Hersteller und Ketten dazu übergegangen, zumindest die wichtigsten Informationen wie Kaloriengehalt, Fett, Eiweiß und Kohlenhydrate anzugeben. Noch weiter geht die Tabelle der "Big Eight": Energie (Kalorien), Eiweiß, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe und Natrium beziehungsweise Salz bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter. Wirbt ein Hersteller damit, ein fettarmes Produkt anzubieten, müssen die vier wichtigsten Werte enthalten sein. Wenn ein Produkt als zuckerarm gekennzeichnet ist, müssen die erweiterten Informationen auf die Packung.

Noch weiter geht der "Guideline Daily Amount" (GDA). Dabei handelt es sich um den Anteil des Tagesbedarfes, der beim Verzehr eines bestimmten Produktes erreicht wird. Isst ein durchschnittlicher Erwachsener etwa einen großen Hamburger, deckt er damit 25 Prozent seines täglichen Kalorienbedarfes, 37 Prozent seines Fettbedarfes und 46 Prozent der täglichen Salzmenge. Der Bedarf an Nahrungsmitteln schwankt allerdings von Mensch zu Mensch stark.

So braucht ein junger Möbelpacker viel mehr Energie als eine zierliche Frau, die im Büro arbeitet. Verbraucherschützer halten eine Lebensmittelampel für eine gute Lösung. Auf einem derartigen Etikett werden etwa für Fett- oder Zuckergehalt Noten vergeben. Grün, Gelb und Rot signalisieren dem Verbraucher, bei welchen Inhaltsstoffen Vorsicht geboten ist. Die Lebensmittelbranche lehnt eine derartige Kennzeichnung aber mehrheitlich ab.

Bei verpackten Lebensmitteln gelten klare Regeln
Bei der Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln dürfen die Hersteller nicht nach Gutdünken verfahren, sie müssen sich vielmehr an europaweit einheitliche Vorschriften halten. Die Mitgliedstaaten können nur noch in sehr engen Grenzen nationale Vorschriften erlassen. In Deutschland sind die Regeln für die Kennzeichnung im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) und im Eichgesetz geregelt. Genaueres erläutern unterschiedliche Verordnungen. So soll das Etikett eine Art Visitenkarte des Produkts sein - mit der Angabe von Inhaltsstoffen, Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften des Lebensmittels.

Sechs Angaben müssen mindestens auf dem Produkt stehen: Name des Lebensmittels, Zutatenverzeichnis ohne konkrete Gewichtsangabe (aber absteigend nach Gewichtsanteil sortiert), das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, Füllmenge, Name oder Firma des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers, Los-/Chargennummer. Darüber hinaus ist auf der Verpackung oder zumindest auf einem Schild in der Nähe der Endpreis anzubringen, ebenso der Grundpreis je Mengeneinheit wie Kilogramm oder Liter.

Es gibt auch noch zahlreiche Sonderregelungen. So muss etwa bei Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent der Alkoholgehalt angegeben werden. Auch bei bestimmten Waren wie Fleisch, Bier, Wein, Käse oder Milch werden zusätzliche Hinweise auf dem Etikett verlangt. Gleiches gilt für Lebensmittel aus ökologischem Anbau oder für Produkte, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen hergestellt wurden. Wird mit dem Energie- oder Nährstoffgehalt der Ware geworben, müssen gesonderte Nährwertangaben gemacht werden.

Die Frage
"Wie werden Nährwertangaben erstellt?" (Richard Staufer, Dachau)
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