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Auf der Suche nach der Wahrheit: Michael Buback
"Unser Drama"
Kommentar von Armin Conrad zum Becker-Prozess
Hat die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker 1977 Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen? Zu welchem Urteil wird das Gericht im Becker-Prozess kommen? Und was bedeutet das? Ein Kommentar von Kulturzeit-Redaktionsleiter Armin Conrad:
Das ist kein Schmierenstück mehr, es ist auch kein Trauerspiel. Das Verfahren gegen die bereits verurteilte Terroristin und Geheimdienstmitarbeiterin Verena Becker, in dem sich die Bundesanwaltschaft mehr um die Abwehr der Nebenklage kümmert als um die Beweisführung ihrer eigenen Anklage, ist zu "unserem Drama" geworden. Das Drama des Bürgers und seiner Beziehung zu jenem Staat, der uns vor mehr als 30 Jahren demonstrierte, mit welch unerbittlicher Energie er den Terrorismus der Roten Armee Fraktion (RAF) bekämpfte und verfolgte. Der Staat, über den wir jetzt wissen, dass er die Angeklagte als Mitarbeiterin führte.

Es bleibt ein "furchtbarer Schaden"
Ganz gleich, wie das Verfahren in Stuttgart ausgeht - ob der Nebenkläger Michael Buback mit seiner Version des Tathergangs, nach der Verena Becker die Mörderin seines Vaters war, Recht bekommt oder nicht - es bleibt ein furchtbarer Schaden zurück. Die Vorstellung, der Staat könnte, bezogen auf den Mord des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback, die Wahrheit bewusst vertuscht haben, verstört nicht nur, sie zerstört ein Verhältnis zwischen Bürger und Staat, das immer etwas konstant Sakrosanktes war. Wie sollen wir das nach den Erfahrungen im Verena-Becker-Prozess noch aufrechterhalten? Es sind Erfahrungen, die sich in den Vorgängen rund um die Zwickauer Neonazizelle in ähnlicher Weise wiederfinden lassen.

Das Strafrecht kennt seit dem alten Rom den Begriff des Hochverrats. Ein Hochverräter ist als Verräter deshalb so besonders, weil sein Verrat die Beziehung von Bürgern zu ihrem Staat "verrät", ja, zerstört. Die Beziehung zwischen Staat und Bürger erscheint manchem wie eine unsichtbare Konstante. Anderen bereitet diese Beziehung eine große Freude, zum Beispiel, wenn die Staatsmannschaft im Fußball gewinnt. Manchem ist sie jene Plattform, auf der der Bürger sein Pflichtbewusstsein lebt. Manchem ist die Beziehung zum Staat eine Bedrückung.

Mit "Staat" haben wir uns abzufinden. Der Staat evaluiert unser Handeln, er nennt sich dabei Rechtsstaat und wir fordern das durchaus kritisch ein. Der Staat nimmt Steuern von uns, er gibt Verdienstkreuze. Man begegnet dem Staat vielleicht neurotisch. Man lacht über ihn und seine Mitarbeiter und manchmal ist man dabei auch ungerecht. Aber niemand stellt den Staat an sich infrage, eben als die ordnende Kraft in unserem Zusammenleben, von deren Notwendigkeit wir tief überzeugt sind. So etwas verrät man nicht - und wenn man es doch tut, dann gehört es streng bestraft, dann ist es - siehe Paragraph 81, Strafgesetzbuch - Hochverrat.

Unbestechlich, konsequent - gerecht?
Was aber ist, wenn dieser Staat die von ihm selbst eingeforderte Autorität uns Bürgern gegenüber unterwandert oder preis gibt, was ihn in den Augen der Bürger ausmacht: unbestechlich, konsequent - eben gerecht? Was ist, was wäre, wenn er sich im Verlauf der elementarsten Rechtsstaatserfahrung, die es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals gegeben hat, dem Terror der RAF, gemein gemacht hat mit jenen, nach denen er in den Augen seiner Bürger so unerbittlich fahndete, wegen ihrer Verbrechen, wegen ihrer Menschenverachtung. Was ist, wenn sich herausstellt, dass dieser Staat eben diese Verbrecher für sich benutzte, sie bezahlte und ihre Verbrechen damit deckte. Wäre das der gleiche Staat, der mich an mein Pflichtbewusstsein erinnert, der sich um meine Rechte kümmert, mir Abgabenbescheide zuschickt, und dessen Staatsmannschaft ich im Fußball bejubeln möchte? Dessen Staatsanwälte sich Roben anziehen und Durchsuchungsbefehle exekutieren und dessen Richter Urteile sprechen im Namen einer in letzter Konsequenz legitimierten Gerechtigkeit?

Ich wünsche mir, dass der Sohn des am 7. April 1977 ermordeten Generalbundesanwaltes Siegfried Buback, Michael Buback, als Nebenkläger im Prozess gegen die Terroristin Verena Becker nicht Recht hat. Denn es darf eigentlich nicht sein. Die einst verurteilten Folkerts und Sonnenberg scheiden inzwischen als Täter aus. Und Verena Becker, die kurz nach dem Mord mit der Tatwaffe verhaftet und deren Fingerabdrücke auf dem Bekennerschreiben gefunden wurden und gegen die 32 Jahre lang keine Anklage wegen dieser Tat erhoben worden war? Wer war’s? Der Staat, mein Staat, als Mitwisser, als Komplize in einem der widerlichsten Verbrechen gegen einen seiner hohen Repräsentanten? Nein, ich wünsche mir, dass das nicht wahr ist. Es würde Schaden in mir als Bürger anrichten. Und deshalb wünsche ich mir, dass Michael Buback nicht recht hat. Ich würde mich andernfalls in hohem Maße verraten fühlen.

Sendedaten
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um 19.20 Uhr
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Kulturzeit extra: Buback
Ein Dokumentarfilm von Katja und Clemens Riha
RAF
Der Prozess
Michael Bubacks filmisches Stammheim-Tagebuch
Blog
© dpaBuback bloggt
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Wer erschoss Siegfried Buback?
Die Suche nach der Wahrheit (2008)