Einer Verfassung eigens für das Netz bedarf es nicht. In der Regel kann man Offline-Gesetze in die Online-Welt übertragen - zum Beispiel bei übler Nachrede: Die Schüler-Klatsch-Seite "I Share Gossip", wo jeder anonym über andere lästern kann, ist nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Allerdings gibt es Bereiche, in denen Klärungsbedarf besteht, etwa beim Urheberrecht. Cornelia Rogall-Grothe, IT-Beauftragte der Bundesregierung, hat aber auch noch keine Lösung parat: "Das Problem ist bekannt. Es wird diskutiert, ob Urheberrechte auch im Internet gelten", sagt sie.