Montag bis Freitag 19.20 Uhr
Archiv & Vorschau
Mai 2013
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
29
30
010203
04
05
0607080910
11
12
1314151617
18
19
2021222324
25
26
2728293031
01
02
Moderatoren
Video-Porträt
Tina Mendelsohn
Der interaktive Charakter des Fern-
sehinterviews reizt Tina Mendelsohn immer wieder. Idealerweise entwickelt sich dort ein Gespräch mit einem echten Erkenntnisgewinn, sagt sie.
NavigationselementNavigationselement
© ap Lupe
Engagement gegen Rechtsextremismus wird in Linksextremismus umgedeutet.
Eine Frage der Gesinnung
Linke Demokratieprojekte unter Generalverdacht
Neuerdings verlangt die Politik von Projekten, die sich politisch gegen Extremismus engagieren, ein schriftliches Bekenntnis zum freiheitlichen Grundgesetz abzugeben. Bei der Verleihung des "Sächsischen Demokratiepreises" kam es deswegen zum Eklat: Eine Initiative lehnte den Preis ab. Projekte gegen Links- oder Rechtsextremismus sehen sich sich einem Generalverdacht durch die Politik ausgesetzt.
Rechtsextremismus ist in Deutschland ein lange bekanntes Problem: Nachdem das Thema spätestens im Zuge der Brandanschläge in den 1990ern in den Fokus der Aufmerksamkeit geriet, schwelt rechtsextremes Gedankengut bis heute in Ost und West. Besserung ist nicht in Sicht, im Gegenteil. Viele Initiativen arbeiten dagegen, manche Mitarbeiter riskieren dabei ihr Leben. Dafür wurde im November 2010 in Dresden wieder der sächsische Demokratiepreis vergeben. Doch draußen demonstrierten einige Initiativen, eine lehnte sogar den mit 10.000 Euro dotierten Preis ab. Der Grund: Die sogenannte Extremismus-Klausel der Regierung, die die Projekte unterschreiben sollen. Darin heißt es: Die Initiativen müssen "auf eigene Verantwortung" für alle externen Referenten und Partner geradestehen, dass diese grundgesetztreu sind. Sind Initiativen gegen Rechtsextremismus bei der Regierung also unter Generalverdacht des Linksextremismus?

"Eine kleine Unterstellung"
© zb-bildfunk Lupe
Annette Kahane engagiert sich gegen Rechtsextremismus.
"Ein moralisches Problem ist es, weil dem Ganzen eine kleine Unterstellung mitschwingt, dass die Projekte gegen Rechts automatisch links sein müssen", sagt Anetta Kahane, Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung. "Was Blödsinn ist. Die konservative Regierung hat ein starkes Bedürfnis, sich auch mit dem linken Spektrum auseinander zu setzen. Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass die Programme gegen Rechtsextremismus dafür missbraucht werden."

Die Situation ist ernst für die Initiativen: Unterschreiben sie nicht, dass sie auf eigene Verantwortung ihre externen Mitarbeiter "durchleuchten", bekommen sie kein Geld mehr vom Staat. Zudem ist die Sache für sie auch juristisch heikel, denn die Klausel ist nicht eindeutig: "Juristisch problematisch ist die schwammige Formulierung", sagt der Rechtswissenschaftler Uwe Wesel. "Dass gesagt wird, sie sollen das erklären und auch selbst untersuchen. Es wird nicht gesagt, was die Folgen sind. Man will den Verfassungsschutz heraus halten und sie sollen das gefälligst selber machen - selbst Verfassungsschutz sein, selbst Gesinnungsschnüffelei betreiben."

Rechtsunsicherheit als Problem
Ein Problem ist die Rechtsunsicherheit der Initiativen. Sie sollen laut Klausel "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" über externe Mitarbeiter recherchieren. Doch was genau heißt das? Würden sie zum Beispiel beim Verfassungsschutz zu einer bestimmten Person nachfragen, wäre die Antwort: "Lesen Sie den Verfassungsschutzbericht". Lässt sich darin die Person nicht finden, sind dann die Initiativen auf der sicheren Seite?

Erdacht hat die Klausel das Familienministerium des Bundes, die sächsische Landesregierung - Verleiher des Demokratiepreises - hat sie übernommen. "Tatsache ist, dass wir an der Klausel noch formulieren", sagt Frank Wend, der Sprecher der Sächsischen Landesregierung. "Es gibt noch keine feste Formulierung. Die Klausel, die bei dem Demokratiepreis zur Anwendung gekommen ist, ist die, die aus dem Familienministerium des Bundes übernommen wurde. Wir sind derzeit in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium und mit dem Familienministerium des Bundes über eine gemeinsame Sprachregelung."

Kampf um Fördermittel
Doch die Förderanträge laufen bereits. Die Initiativen gegen Rechts müssen sich bald entscheiden, ob sie unterschreiben oder den Verlust staatlicher Förderung riskieren. Der Kampf um Gelder ist schwierig, auch jenseits der Klausel: Bei der Neonazi-Aussteiger-Organisation "Exit" ist beispielsweise generell die Finanzierung nicht gesichert. Bleibt da überhaupt noch Kraft für die geforderten Recherchen? Eine fatale Situation, die zudem nicht gerade das Vertrauen fördert, auch bei den Initiativen untereinander.

Die Politikwissenschaftlerin Gesine Schwan sieht die Situation ebenfalls kritisch. Sie war bei der Verleihung des Demokratiepreises in Dresden Laudatorin und beteiligte sich dort an der Diskussion. Sie fühlt sich an den sogenannten Radikalenerlass erinnert, der 1972 politische Einstellungsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst regelte. Gesine Schwan befürwortete den Erlass damals zunächst. "Das war theoretisch auch nicht falsch", so Schwan. "Es war meiner Ansicht nach aber völlig überzogen und hat Schnüffelei und Ängstlichkeit befördert. Umgekehrt hat es diejenigen gestärkt, die in Behörden bereit zu willkürlichem Handeln waren. Hinter der neuen Klausel steht ein neuer Anlauf, den ich auch im Familienministerium sehe, gemäß einer sehr wenig differenzierten Totalitarismustheorie linksextrem und rechtsextrem einfach gleich zu setzen." Dass bei Initiativen gegen Rechts nun nach Linksextremismus gesucht wird, hält sie für falsch.

Extremismus darf nicht gefördert werden, das ist selbstverständlich. Aber eine Vermischung von Links und Rechts ist kontraproduktiv. "Wenn es gegen Linksextremismus geht - und dafür gibt es auch Gründe, da etwas zu machen -, dann muss man das ernsthaft politisch wollen und gestalten", sagt Anetta Kahane. "Und nicht das eine mit dem anderen so verknüpfen, dass es unsere Arbeit behindert."

Sendedaten
Kulturzeit: montags bis freitags,
um 19.20 Uhr