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Moderation
Ernst A. Grandits
Sein kulturelles Interesse ging immer schon weit über den Fernsehbereich hinaus: "Der Zeit ihre Kunst, der Kunst ihre Freiheit - und beiden die Kulturzeit", sagt Ernst A. Grandits.
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© dpa Lupe
Gegen die Räumung des Camps am 6. August 2012 wollen die Aktivisten Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Occupy setzt Protest nach Camp-Räumung fort
News vom Mittwoch, 08.08.2012
Nach der Räumung des Camps vor der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main haben die Kapitalismuskritiker von Occupy nebenan eine Mahnwache mit Infostand aufgebaut. "Die soll jetzt erstmal bleiben", sagte Jule von den Aktivisten am 8. August 2012. Diese Nutzung des Willy-Brandt-Platzes vor dem Theater und der Oper hatte die Stadt erlaubt.
Gegen die Räumung des Camps am 6. August 2012 wollen die Aktivisten Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Dies sei am Abend des 7. August beschlossen worden, sagte Jule. "Wir wissen aber noch nicht, wer das macht." Für Attac-Frankfurt ist die Räumung ein "erneuter Beweis einer illiberalen Stadtpolitik". Unterdessen kritisierte Attac-Frankfurt, Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) habe das Camp räumen lassen, ohne den Rechtsweg bis zur höchsten Instanz abzuwarten. "Er tat das mit mindestens stillschweigender Billigung der gesamten Stadtregierung", heißt es in der Mitteilung vom 8. August. Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) müsse Frank nun eigentlich von seinen Aufgaben entbinden, weil er zuvor gesagt hatte, dass zunächst alle gerichtlichen Klärungen abgewartet würden.

Gemeinsames Ziel sei nicht erkennbar
Das Zeltlager war nach rund zehn Monaten aufgelöst worden. Das geräumte Areal auf einer Grünfläche ist abgezäunt und wird gesäubert. Der Leiter der Stabsstelle Sauberes Frankfurt, Peter Postleb, schätzte die Kosten für die Müllentsorgung auf mehr als 25.000 Euro, für die Erneuerung der Grünfläche auf rund 100.000 Euro. Das Lager war nach dem Aufleben der Occupy-Bewegung in den USA entstanden. Die Demonstranten wollten damit ihre Ablehnung des Kapitalismus und des Bankensystems unterstreichen. Das Camp zog aber auch Obdachlose und Suchtkranke an, zuletzt hielten sich rund 70 Menschen dort auf. Ein gemeinsames Ziel der Menschen in dem Camp - neben Aktivisten auch Ausländer, Angehörige nationaler Minderheiten, Obdachlose oder Drogensüchtige - sei nicht mehr erkennbar. Damit hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt die Räumung begründet. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit berechtigte nicht dazu, fremdes Grundeigentum nach Belieben in Anspruch zu nehmen.

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