Am 22.04. wurde nun der Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen
beschlossen und verkündet. Es bleibt eine offene Frage, warum die Bundesregierung auf diesem Gesetzesvorhaben beharrt.
Doch vielleicht geht es ja auch gar nicht um Kinderpornographie. Vielleicht wurde das Thema Kinderpornographie einfach nur als Aufhänger gewählt. Kein denkender Mensch ist dafür dass so etwas passiert und im Internet zu sehen ist. Und wer etwas gegen Kinderpornographie im Netz tun will muss folglich für die Ministerin und ihre Pläne sein.
Möglicherweise geht es einfach darum, die Freiheit des Einzelnen im Internet mehr und mehr einzuschränken und Inhalte zu kontrollieren.
Und scheibchenweise wird die verfassungsrechtlich garantierte Bewegungsfreiheit im Internet eingeschränkt. Solange bis jeder einzelne Seitenaufruf protokolliert und gespeichert wird. Gründe dafür lassen sich dann schon finden, siehe Vorratsdatenspeicherung.
Inhalte können dann nach Belieben gesperrt werden:
Dass der ein oder andere Lobbyverband, in diesem Fall die Musikindustrie, schon in den Startlöchern steht um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen zeigt wie dünn das Eis ist, auf dem sich die Bundesregierung bewegt.
Und wo sind wir dann?