Schuldig oder krank
wissen aktuell: Schaltzentrale Gehirn
Wer in einer Strafvollzugsanstalt inhaftiert ist, ist Strafgefangener und für seine Taten verantwortlich. Aber ist er das wirklich? Der Neurowissenschaftler Hans Markowitsch von der Universität Bielefeld interessiert sich für die Verarbeitung von Emotionen im Gehirn. Für ihn sind Gewaltverbrechen schlicht Fehlfunktionen des Gehirns.
Hans Markowitsch - Neuropsychologe, Universität Bielefeld:
Eine Region die immer wieder genannt wird, im Fachausdruck Amygdala oder Mandelkern, führt dazu, wenn die aktiviert, ist auf Grund von sensorischen Wahrnehmungseinflüssen, dann kommt es eher zu gewalttätigen Akten oder überhaupt zu starker Emotionalisierung. Es gibt eine andere Region, die sitzt weiter vorne in der Mitte Septum genannt, die ist sozusagen der Gegenspieler der Amygdala, die hemmt und im gesunden Gehirn sollte da eine Balance sein.
Hans Markowitsch
Moralempfinden ist angeboren und wird außerdem durch soziale Erfahrung trainiert. Das „Septum“ genannte Areal im vorderen Stirnhirn verhindert, dass emotionale Impulse sofort in die Tat umgesetzt werden. Kommt es hingegen in der „Amygdala" zu einer Fehlfunktion, gehen Mitgefühl und Angst verloren. Bei einem Großteil der Gewalttäter sind Veränderungen in diesen Hirnarealen feststellbar, dennoch wird ihre Schuldfähigkeit nicht angezweifelt.

Hans Markowitsch:
Wieweit jetzt ein §20 Schuldunfähigkeit oder §21 verminderte Schuldfähigkeit ausreicht, da sind viele in den Neurowissenschaften skeptisch und zwar deswegen, weil wir sagen grundsätzlich ist jeder determiniert und verhält sich deswegen so, wie er sich verhalten muss und kann nicht anders und das heißt man müsste eigentlich von Schuldprinzip weg.

Sind Gewalttäter also Patienten? Opfer ihres Gehirnstoffwechsels? An der Universität Mannheim diskutiert der Rechtswissenschaftler Björn Burkhardt die Auswirkungen solcher neurowissenschaftlicher Erkenntnisse auf das Strafrecht.

Björn Burkhardt
Björn Burkhardt - Strafrechtler, Universität Mannheim:
Die Rechtssprechung darf sich nicht im Widerspruch setzen zu den Erkenntnissen der Naturwissenschaften, das wäre ja schrecklich. Aber die Naturwissenschaften können von sich aus nicht festlegen, ab wann wir einen Menschen als verantwortlich ansehen und ab wann wir ihn nicht mehr als verantwortlich ansehen, dass ist eine gesellschaftliche Entscheidung.

Der Rechtssprechung geht es nicht ausschließlich um die Sühne einer Schuld. Das Strafrecht soll präventiv wirken, also die Rechtstreue der Bevölkerung aufrecht erhalten. Die persönliche Schuld des Täters wird dann an seinen möglichen Handlungsalternativen gemessen.

Björn Burkhardt:
Der innere Grund des Schuldvorwurfs liegt darin, dass der Mensch darauf angelegt ist im Bewusstsein des Anderskönnens zu handeln, im Bewusstsein,

Die Neurowissenschaft aber hält das „Bewusstsein des Anderskönnens“ für eine Illusion...

Hans Markowitsch:
Also ob ein Gewalttäter eine Alternative gehabt hätte zu dem wie er gehandelt hat, da ist meine Antwort klar nein, weil ich sage jeder handelt in jedem Moment so wie er das auf Grund seiner genetischen Gegebenheiten plus der lebenslang gemachten Erfahrungen tun kann.

So gibt es Studien, die belegen, dass misshandelte Kinder später eher eine ausgeprägte Gewaltbereitschaft entwickeln, wenn ein spezieller Gendefekt vorliegt. Dieser Gendefekt verändert die Struktur der Hirnareale, die für Sozialverhalten zuständig sind. Zwar wird nicht jeder Träger dieses Gendefekts automatisch aggressiv - dennoch fordern einige Hirnforscher, Strafe durch Therapie zu ersetzen.

Hans Markowitsch:
Wir sagen bei x psychiatrischen Krankheiten: Das ist eine Krankheit, wenn jemand einen Waschzwang hat, eine Spinnenphobie hat, wenn jemand klaustrophobisch ist und nicht in den Aufzug will, dann sagt man, das ist nicht normal, der sollte da in den Aufzug spazieren können und das ganze kann man sicher so extrapolieren und sagen, also das gilt dann erst recht, man sollte nicht morden und wenn einer das tut, dann ist er im Kopf nicht ganz so, wie die Masse der Anderen.

Die Konsequenz: Gewaltprävention durch einen Blick ins Denkorgan. Und bei ungünstiger Diagnose Zwangsbehandlung! Amerikanische Neurobiologen behaupten bereits, anhand der Hirnstruktur potentielle Terroristen erkennen zu können. Wird man diese Personen besonders überwachen – oder gleich einsperren? Ohne einen freien Willen gibt es auch keine Eigenverantwortung.

Björn Burkhardt:
Diese Verantwortlichkeit hat etwas mit einer freien Gesellschaft zu tun und wenn die einzelnen Personen nicht mehr dafür verantwortlich gemacht werden könnten, was sie getan haben, dann ist es mit der freien Gesellschaft dahin.

Das kann niemand wollen. Doch verbesserte Technik erlaubt immer genauere Einblicke in unser Gehirn.



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11.03.2009 / mf
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