Der gläserne Mensch
Spuren im Netz
Unbeobachtet ist keiner. Beim Surfen im World Wide Web hinterlassen User bei jedem Klick Spuren, wie die IP-Adresse, eine Art Hausnummer des Computers, Browserkennung oder Cookie-Informationen. Vorlieben, Gewohnheiten, selbst die Identität des Users sind so schnell entschlüsselt. Bei Staat und Wirtschaft scheint die Sammelwut nach diesen Daten ausgebrochen.
Letztere versucht möglichst optimale Kundenprofile zu erstellen, um dann gezielt zu werben. So erhält der Onlineshopper persönliche Produktempfehlungen und auf ihn zugeschnittene Werbe-Mails. Der Staat rechtfertigt sein großes Interesse an persönlichen Daten dagegen mit der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Der gläserne Mensch – in der virtuellen Welt längst Realität.
Doch nur wenige sind sich bewusst, was die Durchsichtigkeit des Surfens und das Hinterlassen von Spuren im Netz bedeuten können. Der Informatikprofessor an der TU-Dresden, Professor Andreas Pfitzmann, kennt die Gefahren des gläsernen Nutzers: „Angenommen, Sie interessieren sich für ansteckende Geschlechtskrankheiten. Dann werden Sie kein Interesse daran haben, dass dieses Interesse ihrer Krankenversicherung bekannt wird. Denn die könnte ja auf die Idee kommen, dass Sie direkt betroffen sind und könnte sich die Frage stellen, ob sie Sie wirklich versichern will oder Ihre Prämie erhöhen will. Oder sie könnte versuchen, Sie an die Konkurrenz los zu werden.“ Beispielsweise auch Lebensversicherungen könnten ein Interesse an diesen Daten haben. Hinzu kommt, dass das Internet nicht vergisst, eine Art ewiges Gedächtnis hat, ganz im Gegensatz zum Menschen, der Dinge vergisst. Kontrollverlust und eine mögliche Verzerrung von persönlichen Daten sind die Folgen. Denn sind Informationen erst einmal im Netz, können sie bislang nur schwer gelöscht werden.

Mit dem "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung", das am 1. Januar 2008 in Kraft trat, sind die kritischen Stimmen lauter geworden. Es ist der Versuch, die Richtlinie der Europäischen Union über die Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umzusetzen. Kommunikationsdienstleister müssen seitdem Daten von Festnetz- oder Handyverbindungen für sechs Monate speichern. Wer, wann, wo, wie lange und mit wem kommuniziert – diese W's werden erfasst. Ab 2009 gilt das Gesetz auch für das Internet. Bürgerrechtler, wie Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, schlagen Alarm. Sie sehen in der so genannten Vorratsdatenspeicherung die größte Gefahr für das Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben und warnen vor Missbrauch.

„Ein ganz aktuelles Beispiel ist der Telekomskandal, wo tatsächlich Verkehrsdaten, Verbindungsdaten, wie sie im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhoben werden, missbraucht worden sind. Und ob das nun von Telekommunikationsfirmen ausgeht oder vom Staat, ist dabei unerheblich“, sagt Remmert-Fontes. Mit Hilfe der gespeicherten Daten werden also geschäftliche und private Beziehungen sichtbar, Bewegungsprofile können erstellt und Rückschlüsse auf die persönliche Lebenssituation geschlossen werden. Zwar gebe es in Deutschland noch eine relativ stabile Demokratie, doch mit den eingeführten Instrumentarien habe Deutschland die besten Chancen, ein Überwachungsstaat zu werden, so Remmert-Fontes. „Das sind Instrumentarien, von denen die Stasi geträumt hätte“, sagt der Bürgerrechtler.

Am 31. Dezember 2007 wurde eine vom „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mit einer Entscheidung wird im Herbst dieses Jahres gerechnet.

Die Gefahr der Massendatenspeicherung ist nach Meinung der Bürgerrechtler und Datenschützer auch in Zukunft nicht abzuweisen. Denn Vorratsdaten, kombiniert mit Reisedaten, Bewegungsprofilen, Finanzdaten und -transaktionen, Steuerdaten, Gesundheitsdaten der elektronischen Gesundheitskarte oder biometrischen Daten, die künftig in Pässen erfasst werden, könnten miteinander verknüpft werden. „Das ist ein Potential, was wir nicht unterschätzen dürfen“, gibt Remmert-Fontes zu bedenken.

Panik machen wollen Wissenschaftler und Datenschützer nicht, jedoch fordern sie eine offene Debatte und das Nachdenken über die Folgen der Datensammelwut. Einen ersten Schritt zum Schutz der Privatsphäre im Internet bieten so genannte Anonymisierungsdienste. Das Stichwort heißt dabei: Anonymisierungssoftware.

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www.vorratsdaten speicherung.de
www.foebud.org
cristof.remmert-fontes.de
www.datenschutz zentrum.de
www.bundesverfassungs gericht.de

06.06.2008 / neues.online.mf
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