Nach den Aussagen des Präsidenten des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke werde es maximal zu zehn bis 15 Online-Durchsuchungen kommen können. Zu groß sei der Aufwand. Denn mit dem oft erwähnten mysteriösen „Bundestrojaner“ oder einer anderen pauschalen Ermittlungssoftware hat die Online-Durchsuchung nichts zu tun. Die Online-Durchsuchung müsse auf das Ziel der Ermittlung zugeschnitten sein. Eine Umfeld-Recherche beim Straftäter ist erforderlich. Die Ermittlungssoftware muss auf das System (Betriebsystem, Firewall, Virenschutz) angepasst werden. Der „Ermittlungs-Angriff“ dürfte wohl dazu bisweilen auch in mehreren Schritten erfolgen. Dazu ist ein enormer Aufwand an Fachpersonal erforderlich. Zudem sollte die Online-Durchsuchung wie gesagt eines der letzten Mitte sein - eine letzte Option, die dabei nicht immer erfolgversprechend sein dürfte. Terroristen sind ja auch nicht von gestern.
Dieser letzte Punkt wird oft auch von Kritikern angesprochen. Terroristen könne man so vermutlich nicht fassen. Sie seien zu vorsichtig, würden verschlüsselt agieren, nichts auf Festplatte speichern und von Linux-CDs booten. Die Online-Durchsuchung würde dann nur im direkten Umfeld Sinn machen. Mit richterlicher Anordnung, so zumindest die Kritiker, würden Unschuldige in die Ermittlung hineingezogen. Dies sei eine neue Dimension. Der heimliche Zugriff auf den äußerst privaten Lebensbereich sei nicht einmal mit dem Abhören von Telefonaten zu vergleichen. Das BKA ist indes verpflichtet, Daten des privaten Kernbereichs (selbst bei Terroristen) nicht anzutasten, sofern sie nicht die Ermittlung oder andere Straftatbestände unmittelbar betreffen.