Auf den Spuren des Bundestrojaner
Gibt es die Überwachungssoftware?
Eines vorweg: der „Bundestrojaner“ bzw. ein trojanisches Pferd, das mit der E-Mail einer Behörde präventiv auf möglichst viele deutsche Computer kommt, ist ein Monster aus der Welt des Märchens. Einerseits ist der Begriff „Bundestrojaner“ nur eine Metapher für Online-Durchsuchung, die aus sehr unterschiedlich erfolgen kann, andererseits soll es hierbei zu keinem präventiven ausspähen aller Privat-PCs kommen.
Regierung beschließt Online-Durchsuchung
Letzte Woche, am 04.06.2008 wurde das neue BKA-Gesetz auf den Weg gebracht, das im Herbst vom Bundestag verabschiedet werden dürfte. Mit dem neuen Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Bundesregierung eine der tiefgreifendsten Polizeireformen in der deutschen Geschichte beschlossen. Das Regelwerk soll die Befugnisse des BKAs im Kampf gegen den Terror erheblich ausweiten: Die Ermittler der Behörde sollen zur Gefahrenabwehr private Computer durchsuchen und auch Wohnungen Unverdächtiger per Video überwachen dürfen. Dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch ging ein jahrelanger Streit voraus, der sich während der parlamentarischen Beratungen voraussichtlich unvermindert fortsetzen wird Mit dem "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" erhält das BKA erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Ermittlungsbehörde darf künftig auch präventiv, also zur Verhinderung von Straftaten, tätig werden. Bisher war das BKA nur für die Strafverfolgung zuständig.
Rahmen der Online-Durchsuchung
Von den neuen Kompetenzen ist vor allem die Online-Durchsuchung umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hat dafür in einem Grundsatzurteil enge Grenzen vorgegeben. Nur bei einer konkreten Gefahr und bei schwersten Straftaten dürfen die Ermittler mit Genehmigung eines Richters heimlich in einen Computer eindringen. Dazu darf die Wohnung nicht betreten werden. Diese Einschränkung könnte den Ermittlern besondere Probleme bereiten, da der Zugang über das Internet bei einem halbwegs sicherheitsbewussten Nutzer nicht einfach sein dürfte. Statt die Ermittlungssoftware manuell auf den Rechner zu bringen, müsste eventuell tatsächlich ein trojanisches Pferd zum Einsatz kommen oder spezifische Sicherheitslücken gefunden werden.
Online-Durchsuchungen werden Einzelfälle sein
Nach den Aussagen des Präsidenten des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke werde es maximal zu zehn bis 15 Online-Durchsuchungen kommen können. Zu groß sei der Aufwand. Denn mit dem oft erwähnten mysteriösen „Bundestrojaner“ oder einer anderen pauschalen Ermittlungssoftware hat die Online-Durchsuchung nichts zu tun. Die Online-Durchsuchung müsse auf das Ziel der Ermittlung zugeschnitten sein. Eine Umfeld-Recherche beim Straftäter ist erforderlich. Die Ermittlungssoftware muss auf das System (Betriebsystem, Firewall, Virenschutz) angepasst werden. Der „Ermittlungs-Angriff“ dürfte wohl dazu bisweilen auch in mehreren Schritten erfolgen. Dazu ist ein enormer Aufwand an Fachpersonal erforderlich. Zudem sollte die Online-Durchsuchung wie gesagt eines der letzten Mitte sein - eine letzte Option, die dabei nicht immer erfolgversprechend sein dürfte. Terroristen sind ja auch nicht von gestern.

Dieser letzte Punkt wird oft auch von Kritikern angesprochen. Terroristen könne man so vermutlich nicht fassen. Sie seien zu vorsichtig, würden verschlüsselt agieren, nichts auf Festplatte speichern und von Linux-CDs booten. Die Online-Durchsuchung würde dann nur im direkten Umfeld Sinn machen. Mit richterlicher Anordnung, so zumindest die Kritiker, würden Unschuldige in die Ermittlung hineingezogen. Dies sei eine neue Dimension. Der heimliche Zugriff auf den äußerst privaten Lebensbereich sei nicht einmal mit dem Abhören von Telefonaten zu vergleichen. Das BKA ist indes verpflichtet, Daten des privaten Kernbereichs (selbst bei Terroristen) nicht anzutasten, sofern sie nicht die Ermittlung oder andere Straftatbestände unmittelbar betreffen.

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Weitere Informationen zum Bundestrojaner

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06.06.2008 / neues.online.mf
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