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Fünf Länder in der Europäischen Union verbieten MON 810
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Ministerin Aigner hat den veränderten Mais verboten © ap
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Nach Aigners Angaben gibt es in fünf EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Schutzmaßnahmen. Während Monsanto sie in Ungarn, Österreich, Luxemburg und Griechenland anerkannt habe, befände sich Frankreich im Rechtsstreit mit der US-amerikanischen Firma. Nach Angaben des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) liegen in Deutschland 98 Prozent der angemeldeten Flächen für den gentechnisch veränderten Mais in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg.
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Umweltschutzorganisationen begrüßen das neue Verbot
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Umweltschützer fürchten um die Tiere und Pflanzen
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Die Verdachtsmomente, dass der gentechnisch veränderte Mais Natur und Tierwelt schädige, seien so zahlreich, dass ein Verbot zwingend gewesen sei, erklärte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund). Neben Risiken für Natur und Tierwelt drohe durch den Anbau der Maissorte auch die Gefahr der Abhängigkeit der Landwirte von Saatgut-Unternehmen und ihren Produkten. Greenpeace forderte Aigner auf, in Brüssel gegen die Neuzulassung ähnlicher Sorten in der EU zu stimmen. Auch mit Überwachungsplänen ließen sich die Gefahren nicht aus der Welt schaffen.
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Genmais MON 810 bekämpft häufigsten Schädling
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MON 810 ist resistent gegen den Maiszünsler
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Der Mais MON 810 ist seit 1998 die einzige gentechnisch veränderte Pflanze, die in der EU kommerziell angebaut werden darf. Sie wurde 1998 genehmigt. Für Deutschland gab der damalige Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU) 2005 grünes Licht für die Anwendung. Der US-Konzern Monsanto hat in den Mais ein Gen eingebaut, das aus einem Bodenbakterium (Bacillus thuringiensis, Bt-Mais) gewonnen wurde. Dieses Bakterium produziert ein Gift gegen den Maiszünsler. Der Kleinschmetterling ist der häufigste Maisschädling.
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Bundessortenamt ließ drei genveränderte Maissorten zu
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Das Bundessortenamt hatte im Dezember 2005 erstmals drei gentechnisch veränderte Maissorten der Linie MON 810 zugelassen. In der Europäischen Union war die Sortenlinie bereits zuvor ordnungsgemäß als Saatgut zugelassen worden. Seitdem schwelte ein Streit über die Zulassung in Deutschland zwischen dem Bundesverbraucherministerium und der EU-Kommission. Das Ministerium lehnte eine Zulassung ab.
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