Mond
Mondgrundstücke darf man nicht verkaufen
Keine Grundstücke auf dem Mond
"Das Völkerrecht ist eindeutig", so Forscher
Egal wie teuer der Preis war oder wie offiziell die Eigentumsurkunde aussieht: Erdbewohner können im Weltraum keine Grundstücke besitzen: "Laut Weltraumvertrag ist es nicht rechtmäßig, Weltraumgrundstücke zu verkaufen", sagt Prof. Dr. Stephan Hobe, Direktor des Instituts für Luft- und Weltraumrecht an der Universität Köln.
Das Institut für Völkerrecht in Münster kam nach einer eingehenden Prüfung 2004 zum gleichen Ergebnis."Wer in der Vergangenheit ein Grundstück auf dem Mond oder auf einem anderen Himmelskörper gekauft hat, ist möglicherweise einem Betrüger aufgesessen und sollte sein Geld sofort zurückverlangen", erklärte Direktor René Schneider.

"Der Weltraum einschließlich des Mondes unterliegt keiner nationalen Aneignung", so Schneider. Hintergrund war ein "Streit" über die Raumfahrtpläne von US-Präsident George W. Bush, der Mond und Mars besiedeln wollte. Dagegen protestierten Menschen aus aller Welt, die bei Privatfirmen oder im Internet Weltraumgrundstücke gekauft hatten. Die Juristen des Völkerrechts-Instituts berufen sich in ihrer Argumentation auf den Weltraumvertrag von 1967, der Teil des internationalen Völkerrechts ist.

Da noch keine Privatperson auf einem anderen Planeten gelandet sei, habe auch niemand dort tatsächlich Landbesitzer werden können, erklärte Schneider. Die Anbieter von Weltraumgrundstücken wären somit selbst nicht Eigentümer, so dass sie diese auch nicht verkaufen könnten.

Nur die Rechte übertragen, die man selbst auch besitzt
"Auch im Weltraum gilt ganz unbestreitbar der Grundsatz, dass niemand mehr Rechte übertragen kann, als er selbst besitzt." In Deutschland hatte sich sogar eine ganze Protestgruppe gegen Bushs ehrgeizige Raumfahrtpläne entwickelt. 60 Leute aus dem Sauerland hatten vor 2001 für umgerechnet 15 bis 20 Euro eigene Mondgrundstücke von einem US-Anbieter gekauft. In unzähligen Briefen an das Weiße Haus erklärten sie, sie wollten keine Flaggen oder Weltraumfahrzeuge auf ihrem Land.

Viele wollen den US-Astronauten verbieten, "ihr Land" auf dem Mond zu betreten. Einige der wütenden Mondliebhaber schlugen gar den eher schwierig zu realisierenden Bau von Schutzzäunen um die Grundstücke vor.

Schwerpunkt
Der Mond - zwischen 406.740 und 356.410 Kilometer entfernt
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16.03.2004, zuletzt aktualisiert am 13.05.2009 / afp / jus