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Therapie vermindert häufig das Risiko eines Rückfalls
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Ein Therapeut im Gespräch
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Die Schweiz geht anders mit solchen Tätern um. "Um zu wissen welche Maßnahmen bei einem Täter angemessen sind, muss man zunächst wissen, was das Risiko der Person ist", sagt Dr. Frank Urbaniok, Chefarzt des psychiatrisch-psychologischen Dienstes des Kantons Zürich. "Die Gefährlichkeitsbeurteilung ist der Ausgangspunkt um zu wissen, ob eine Therapie angezeigt ist und ob die Therapie notwendig ist. Bei unbehandelbaren, hochgefährlichen Straftätern muss ein Täter vielleicht auch lebenslang gesichert werden."
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Behandlungsinitiative Opferschutz - angemessene Therapie
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Durch Therapie besseren Schutz für die Opfer
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Zwar hört man immer wieder die Forderung nach harten Strafen und Wegsperren der Täter. Doch die Expertenkritik am Trend zum Wegsperren wird lauter. Einige der Kritiker haben in 2007 in Baden-Württemberg die "Behandlungsinitiative Opferschutz" gegründet: Mit drei Modellprojekten wollen sie die Therapiemöglichkeiten verbessern. Zwei der Initiatoren, die beiden Karlsruher Strafrichter Klaus Böhm vom Oberlandesgericht und Axel Boetticher vom Bundesgerichtshof, erinnern an den Anfang der Carolin-Tragödie: Der Mörder des Mädchens war nach sieben Jahren Haft erst zwei Wochen vor der Tat entlassen worden.
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Vollzugslockerungen entlassen Täter unvorbereitet
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Viele Therapeuten schätzen Vollzugslockerungen
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Den in Zürich erprobten Ansatz einer "deliktsorientierten" Mischung aus Gruppen- und Einzeltherapie will die Behandlungsinitiative auch in Baden-Württemberg umsetzen. Bundesweit sind zwar in den vergangenen Jahren viele neue Plätze in speziellen sozialtherapeutischen Anstalten geschaffen worden. Schwierigkeiten bereitet den Therapeuten aber ein anderer Trend. In den letzten zehn Jahren haben viele Bundesländer sogenannte Vollzugslockerungen zusammengestrichen.
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Studie aus dem Jahr 2002 zeigte noch andere Ergebnisse
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Laut einer Studie der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden aus dem Jahr 2002 wurden Sexualstraftäter nach einer Verurteilung nicht mehr rückfällig. Für eine Wiederholungstat wahrscheinlich waren demzufolge vor allem junge Täter, die zuvor fremde Kinder angegriffen haben. Bei Tätern aus dem sozialen Umfeld der Kinder sei die Wahrscheinlichkeit einer neuerlichen Tat statistisch deutlich geringer, hieß es damals. Therapeutusch behandelte Sexualstraftäter seien nur etwas seltener rückfällig geworden als unbehandelte. Nach einer "Faustregel", wären 40 bis 50 Prozent der unbehandelten und 30 bis 35 Prozent der therapeutisch behandelten Straftäter wieder rückfällig geworden.
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 Zum Thema sprechen wir mit dem Kriminologen Prof. Dr. Helmut Kury, zuletzt am Max-Planck-Institut für Strafrecht |  |
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