"Sexualstraftäter ohne Therapie sind Gefahr für Opfer"
Zwei Drittel der Wiederholungstäter in Deutschland gehen wieder ins Gefängnis
Sehen Sie diesen Beitrag in unserer Mediathek
"Kindesmissbraucher, die rückfällig geworden sind, werden nur zu etwa 33 Prozent im nächsten Gerichtsverfahren begutachtet", sagt Prof. Hartmut A.G. Bosinski, Sexualmediziner an der Uni Kiel. Zwei Drittel der Wiederholungstäter in Deutschland gehen nach der Wiederholungstat wieder ins Gefängnis und nicht in eine spezielle Therapie. Laut Bosinski bestehe die Gefahr, die von den Tätern ausgeht, weiter. Ihr Problem werde nicht diagnostiziert. Auch nach Strafhaft oder Bewährungsstrafe seien sie eine Bedrohung.
Zwar können Richter psychiatrische Gutachten einholen, müssen es aber nur dann zwingend, wenn sie Zweifel an der Schuldfähigkeit eines Angeklagten haben oder eine schwere psychische Störung vermuten.
"Es ist zwar nach meiner Auffassung möglich, dass das Gericht ein solches Prognosegutachten einholt", erklärt Klaus Michael Böhm, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe und Gründer der Behandlungsinitiative Opferschutz. "Da es der Gesetzgeber aber nicht ausdrücklich vorsieht, unterbleibt es in vielen Fällen."
Therapie vermindert häufig das Risiko eines Rückfalls
Ein Therapeut im Gespräch
Die Schweiz geht anders mit solchen Tätern um. "Um zu wissen welche Maßnahmen bei einem Täter angemessen sind, muss man zunächst wissen, was das Risiko der Person ist", sagt Dr. Frank Urbaniok, Chefarzt des psychiatrisch-psychologischen Dienstes des Kantons Zürich. "Die Gefährlichkeitsbeurteilung ist der Ausgangspunkt um zu wissen, ob eine Therapie angezeigt ist und ob die Therapie notwendig ist. Bei unbehandelbaren, hochgefährlichen Straftätern muss ein Täter vielleicht auch lebenslang gesichert werden."
Für Urbaniok ist klar, dass es ohne Gefährlichkeitsbeurteilung und anschließende Maßnahmen "mehr Straftaten und mehr Rückfälle gibt, als es eigentlich sein müsste. Da kann man sagen, den Preis zahlen am Schluss Frauen, Kinder und andere betroffene Opfer von Gewalttaten."
Behandlungsinitiative Opferschutz - angemessene Therapie
Durch Therapie besseren Schutz für die Opfer
Zwar hört man immer wieder die Forderung nach harten Strafen und Wegsperren der Täter. Doch die Expertenkritik am Trend zum Wegsperren wird lauter. Einige der Kritiker haben in 2007 in Baden-Württemberg die "Behandlungsinitiative Opferschutz" gegründet: Mit drei Modellprojekten wollen sie die Therapiemöglichkeiten verbessern. Zwei der Initiatoren, die beiden Karlsruher Strafrichter Klaus Böhm vom Oberlandesgericht und Axel Boetticher vom Bundesgerichtshof, erinnern an den Anfang der Carolin-Tragödie: Der Mörder des Mädchens war nach sieben Jahren Haft erst zwei Wochen vor der Tat entlassen worden.
Jahrelang hatte er immer wieder hatte er eine Sozialtherapie beantragt, war aber als nicht therapiefähig eingestuft worden - erst ein Jahr vor seiner Entlassung begann die Behandlung. Dass Therapien kein Wellnessprogramm im Wohlfühlknast sind, sondern messbar Sicherheit schaffen, lässt sich wissenschaftlich belegen.
Eine Studie des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes im Justizvollzug Zürich unter 300 Häftlingen stellte eine Senkung der Rückfallquote um 50 Prozent fest, wenn Täter mit einer speziell auf sie zugeschnittenen Therapie behandelt werden. Andere Untersuchungen, wie die des Psychiaters Hans-Ludwig-Kröber von der Berliner Charité, kommen zu ähnlichen Ergebnissen.
Vollzugslockerungen entlassen Täter unvorbereitet
Viele Therapeuten schätzen Vollzugslockerungen
Den in Zürich erprobten Ansatz einer "deliktsorientierten" Mischung aus Gruppen- und Einzeltherapie will die Behandlungsinitiative auch in Baden-Württemberg umsetzen. Bundesweit sind zwar in den vergangenen Jahren viele neue Plätze in speziellen sozialtherapeutischen Anstalten geschaffen worden. Schwierigkeiten bereitet den Therapeuten aber ein anderer Trend. In den letzten zehn Jahren haben viele Bundesländer sogenannte Vollzugslockerungen zusammengestrichen.
Der offene Vollzug wurde in Hamburg auf weniger als ein Drittel zurückgefahren, ähnlich in Hessen, in Bremen hat sich die Zahl halbiert. Auch Hafturlaube werden reduziert - obwohl die ersten vorsichtigen Schritte in die Freiheit eigentlich zum therapeutischen Konzept gehören, wie der Leiter der Sozialtherapie im Gefängnis Lingen, Bernd Wischka, kritisiert: "Wir haben immer mehr Leute, die nicht auf ihre Entlassung vorbereitet sind."
Studie aus dem Jahr 2002 zeigte noch andere Ergebnisse
Laut einer Studie der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden aus dem Jahr 2002 wurden Sexualstraftäter nach einer Verurteilung nicht mehr rückfällig. Für eine Wiederholungstat wahrscheinlich waren demzufolge vor allem junge Täter, die zuvor fremde Kinder angegriffen haben. Bei Tätern aus dem sozialen Umfeld der Kinder sei die Wahrscheinlichkeit einer neuerlichen Tat statistisch deutlich geringer, hieß es damals. Therapeutusch behandelte Sexualstraftäter seien nur etwas seltener rückfällig geworden als unbehandelte. Nach einer "Faustregel", wären 40 bis 50 Prozent der unbehandelten und 30 bis 35 Prozent der therapeutisch behandelten Straftäter wieder rückfällig geworden.


Sehen Sie diesen Beitrag in unserer Mediathek


Zum Thema sprechen wir mit dem Kriminologen Prof. Dr. Helmut Kury, zuletzt am Max-Planck-Institut für Strafrecht

Behandlung senkt die Rückfallrate bei Sexualstraftätern
Therapien für die Täter
Traumata bei Kindern

07.10.2002, zuletzt aktualisiert am 12.11.2008 / nano online / dpa / jus
zurück Seitenanfang Druckversion Artikel versenden 3sat / nano [E-Mail]