Zellkulturen Lupe
Eine Gefahr für Ethik und Moral? Greenpeace klagt gegen Stammzellforscher
Patent oder kein Patent
Greenpeace klagt gegen Stammzellforscher
"Es wird so getan, als hätte ich die Patentierung von Embryonen angemeldet", schildert der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle. "Das ist schlichtweg falsch."
Es gehe vielmehr um ein Verfahren, mit dem man im Labor aus Stamm- Nervenzellen gewinnen könne. "Die Stammzellen, die wir hier verwenden, können sich nicht mehr in ein Lebewesen weiterentwickeln. Deshalb ist die Behauptung, es handele sich hier um die Patentierung von Embryonen oder um ein Klonpatent, schlichtweg falsch."

Brüstle ist Inhaber eines 1997 angemeldeten Patents für nervliche Vorläuferzellen. Nach seinen Angaben werden sie in Kliniken bereits zur Behandlung neurologischer Erkrankungen wie Parkinson erprobt. "Langfristig sollen diese Entwicklungen den Patienten zugute kommen: Wir wollen neue Therapien entwickeln. Dazu brauchen wir dringend die Unterstützung des industriellen Sektors. Unternehmen steigen aber nur ein, wenn entsprechender Patentschutz gewährleistet ist", so Brüstle.

Die Vorläuferzellen, aus denen sich Nervenzellen bilden, gewinnt Brüstle aus menschlichen embryonalen Stammzellen. Auf die Klage der Umweltorganisation Greenpeace hat das Bundespatentgericht das Patent für nichtig erklärt. Der damit nun in Deutschland in oberster Instanz befasste Bundesgerichtshof legte den Streit dem EuGH vor. "Wir wollen die ethischen Grenzen im Patentrecht klären", erläutert Christoph Then von Greenpeace. "Es gibt in Europa rechtlich unterschiedliche Auffassungen darüber, wie menschliches Leben beginnt und wie es geschützt werden soll."

Gutachter: embryonale Stammzellen sind Menschen
Der einflussreiche richterliche Rechtsgutachter Yves Bot schlug vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein umfassende Definition menschlichen Lebens vor, beginnend bereits mit der Befruchtung. Die Biopatentrichtlinie der EU schützt den "menschlichen Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung".

Wie Bot betonte, gelte dies nicht erst für das geborene Kind, sondern auch "für den menschlichen Körper vom ersten Stadium seiner Entwicklung an". Danach seien alle Zellen, die sich zu einem Menschen entwickeln können, "rechtlich als Embryonen zu werten", und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine natürlich befruchtete Eizelle handelt oder ob diese totipotenten Zellen durch künstliche gentechnische Verfahren hergestellt wurden.

Folgt dem der EuGH, wären auch solche künstlich hergestellten Stammzellen nicht patentierbar. Bot will aber auch Brüstles Vorläuferzellen vom Patentschutz ausschließen, weil sie aus totipotenten Stammzellen hergestellt werden. Ein Verfahren, das solche menschlichen Embryonen zerstöre oder schädige, könne nicht patentierbar sein, argumentierte der Generalanwalt. Eine Erfindung, die embryonale Stammzellen verwende, wie eine industrielle Erfindung zu behandeln, "hieße, menschliche Embryonen als banales Ausgangsmaterial zu benutzen, was gegen die Ethik und die öffentliche Ordnung verstoßen würde."

Glossar
Stammzellenforschung in Europa
In Deutschland ist die Forschung an embryonalen Stammzellen streng reglementiert. Die Gesetzeslage variiert in Europa von Staat zu Staat.
Glossar
Stammzellgesetz
Nach dem 1990 vom deutschen Bundestag verabschiedeten Embryonenschutzgesetz ist in Deutschland jede Forschung verboten, die menschliche Embryonen zerstört.
Stammzellpatent
EuGH verhandelt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt über das umstrittene Patent des deutschen Stammzellforscher Oliver Brüstle. Gegen ein solches Patent für den Bonner Stammzellenforscher Oliver Brüstle hatte Greenpeace geklagt (Xa ZR 58/07). Das Bundespatentgericht hatte der Organisation teilweise Recht gegeben. Nach einer Entscheidung des EuGH muss sich der Bundesgerichtshof wieder mit dem Fall befassen. Dieser hatte sein Verfahren unterbrochen, bis die von ihm aufgeworfenen Fragen vom EuGH geklärt sein werden. Er ist dabei an das nach Luxemburger Urteil gebunden. (Az: C-34/10)
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