Das Kyoto-Protokoll ist weiterhin das einzige völkerrechtlich verbindliche Klimaschutzabkommen. Es wurde 1997 im japanischen Kyoto verhandelt und abgeschlossen.
Emissionshandel: Das Kyoto-Protokoll wies allen Industriestaaten für die erste Verpflichtungsperiode eine zulässige Emissionsmenge an Treibhausgasen zu. Laut Artikel 17 des Protokolls ist es erlaubt, dass diese Staaten ihre Emissionsmenge selbst aufbrauchen oder Teile davon mit anderen Teilnehmerstaaten handeln.
Clean Development Mechanism (CDM): Dieses System ermöglicht es Industrie- und Entwicklungsländern, gemeinsam Klimaschutzprojekte in den Entwicklungsstaaten zu betreiben. Industrieländer finanzieren die Projekte und können im Gegenzug die eingesparten Emissionen entweder zusätzlich emittieren oder sie sich als Guthaben gutschreiben lassen.
Joint Implementation: Damit wird den Industriestaaten die Möglichkeit eingeräumt, gemeinsam Klimaschutz-Projekte zu betreiben. Dabei wird das Projekt zwar in einem Land durchgeführt, aber von einem anderen finanziert. Die eingesparten Emissionen darf dieses zweite Land zusätzlich emittieren oder sich als Emissionsguthaben gutschreiben lassen. Dem ersten Land wird eine entsprechende Menge an Emissionsrechten abgezogen.