Gletscher © dapd Video
Das Kyoto-Protokoll sieht diverse Instrumente vor, Treibhausgase zu reduzieren
Das Kyoto-Protokoll
Abkommen um Treibhausgasausstoß zu reduzieren
Das Kyoto-Protokoll ist weiterhin das einzige völkerrechtlich verbindliche Klimaschutzabkommen. Es wurde 1997 im japanischen Kyoto verhandelt und abgeschlossen.
Mehr als 170 Unterzeichnerstaaten verständigten sich 1997 darauf, den weltweiten Kohlendioxidausstoß bis 2012 um rund fünf Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. 37 Industriestaaten haben sich mit dem Abkommen dazu verpflichtet, dieses Ziel zu erreichen. Sie sind gemeinsam für knapp 30 Prozent des weltweiten Treibhausgasausstoßes verantwortlich. 192 Staaten haben das Protokoll ratifiziert, die USA gehören nicht dazu. Für den Zeitraum nach 2012 gibt es keine Regelung.

Denkbar sind zwei Alternativen: Zum einen eine zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls, wie sie vor allem die Entwicklungsstaaten während der Verhandlungen auf der Weltklimakonferenz in Cancún immer wieder gefordert haben, zum anderen ein umfassendes völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das alle Staaten einbezieht. Auf der Klimakonferenz 2011 im südafrikanischen Durban soll eine Einigung darüber erzielt werden, spätestens auf der Klimakonferenz in Doha 2012.

Neben der Reduzierung von Treibhausgasen selbst sieht das Kyoto-Protokoll weitere Mechanismen vor, mit denen die Staaten ihre Treibhausgasbelastung senken können. Dazu gehört der Emissionshandel, der "Clean Development Mechanism" (CDM) sowie das Instrument der "Joint Implementation".

  • Emissionshandel: Das Kyoto-Protokoll wies allen Industriestaaten für die erste Verpflichtungsperiode eine zulässige Emissionsmenge an Treibhausgasen zu. Laut Artikel 17 des Protokolls ist es erlaubt, dass diese Staaten ihre Emissionsmenge selbst aufbrauchen oder Teile davon mit anderen Teilnehmerstaaten handeln.
  • Clean Development Mechanism (CDM): Dieses System ermöglicht es Industrie- und Entwicklungsländern, gemeinsam Klimaschutzprojekte in den Entwicklungsstaaten zu betreiben. Industrieländer finanzieren die Projekte und können im Gegenzug die eingesparten Emissionen entweder zusätzlich emittieren oder sie sich als Guthaben gutschreiben lassen.
  • Joint Implementation: Damit wird den Industriestaaten die Möglichkeit eingeräumt, gemeinsam Klimaschutz-Projekte zu betreiben. Dabei wird das Projekt zwar in einem Land durchgeführt, aber von einem anderen finanziert. Die eingesparten Emissionen darf dieses zweite Land zusätzlich emittieren oder sich als Emissionsguthaben gutschreiben lassen. Dem ersten Land wird eine entsprechende Menge an Emissionsrechten abgezogen.