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Wer viel Kohlendioxid freisetzt, muss sich laut des Kyoto-Protokolls freikaufen
Emissionshandel - sich beim Klima freikaufen
Kohlendioxid tauschen nach Angebot und Nachfrage
Die Europäischen Union hat den Handel mit Verschmutzungsrechten 2005 eingeführt, um den Klimaschutz voranzutreiben.
Als Mittel zur Verminderung von Treibhausgasen sieht das Kyoto-Protokoll einen Handel mit Emissionsrechten zwischen Unternehmen und zwischen Industriestaaten vor. Beteiligt sind Branchen wie die Energiewirtschaft und die Schwerindustrie: Wer weniger CO2 ausstößt als berechtigt, kann Emissionsgutschriften verkaufen. Wer einen höheren Treibhaus-Ausstoß hat, kauft auf dem Kohlenstoffmarkt Zertifikate ein. Wenn ein Unternehmen sein Kontingent überschreitet, muss es Strafen zahlen. Der Handel richtet sich nach Angebot und Nachfrage.

In der Europäischen Union wird seit 2005 in bestimmten Branchen mit Verschmutzungsrechten gehandelt, von 2013 an wird das System EU-weit und zentral von Brüssel aus geregelt. Geplant ist eine Einbindung aller Industriefirmen mit einem jährlichen CO2-Ausstoß von mehr als 10.000 Tonnen. Die Betriebe dürfen dann nur entsprechend der erworbenen Rechte Kohlendioxid freisetzen, sei es beim Verbrennen von Kohle, Öl oder Erdgas.


Ein Zertifikat berechtigt zum Ausstoß von einer Tonne CO2 und wird 2011 mit etwa 12,30 Euro gehandelt. Im Mai 2010 waren es noch mehr als 16 Euro gewesen, 2006 sogar 30 Euro. Überwachungsbehörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) des Umweltbundesamtes in Berlin. Der Handel mit diesen Papieren in Deutschland ist umsatzsteuerpflichtig, der Verkäufer muss die Umsatzsteuer innerhalb geregelter Fristen ans Finanzamt abführen.

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