Viele Städte und Gemeinden haben auch Müllverbrennungsanlagen übertragen
Cross-Border-Leasing - Verkauf mit Rückmiete
Viele Städte und Gemeinden haben es genutzt
Beim Cross-Border-Leasing (CBL) haben Kommunen Objekte der Infrastruktur wie Schienennetze, Müllverbrennungsanlagen oder auch die Kanalisationen für 99 Jahre an US-Treuhandgesellschaften übertragen.
Sie mieteten die Objekte für einen kürzeren Zeitraum von 25 bis 30 Jahren zurück. Zwar heißt Leasing "Kauf auf Raten", doch die Stadt erhält die gesamte Leasing-Summe auf einen Schlag und kann sie Gewinn bringend anlegen. Durch das gleichzeitige Zurückmieten bleibt die Stadt faktisch Eigentümer.

In den 1990er Jahren griffen viele Städte und Gemeinden auf das sogenannte Cross-Border-Leasing zurück, um ihre Haushalte zu entlasten. Beide Seiten profitierten dabei bis 2004 von Steuervorteilen, bis die US-Finanzbehörde diese Praxis unterband. Bis dahin konnten die US-Firmen die Leasing-Summe komplett von der Steuer abschreiben, denn die Mietgeschäfte galten in den USA als riskante Geldanlage. Von der Steuerersparnis gaben die Investoren dem deutschen Partner einen Teil ab, der das Stadtsäckel füllt.

Die Cross-Border-Leasing-Verträge wurden häufig von dem US-Versicherungsriesen "American International Group" (AIG) abgewickelt und garantiert, weil das Unternehmen früher von Ratingagenturen mit der Bestnote "AAA" bewertet wurde, die für solche Transaktionen notwendig war. AIG muss allerdings wegen fast 100 Milliarden Dollar Verlust von der US-Regierung gestützt werden, bereits im Herbst 2008 verlor der Konzern sein Top-Rating.

Dabei entstand das Problem für die Kommunen: In vielen Verträgen wurde vereinbart, dass sie bei einer Herabstufung des Ratings den Garantiegeber wechseln und umschulden müssen. Dies ist jedoch in der Regel mit hohen Kosten verbunden, die entsprechend der vertraglichen Ausgestaltung der meisten Verträge, allein die Gemeinde zu tragen hat.

Cross-Border-Leasing-Verträge bestehen in der Regel aus Tausenden Seiten und sind meist nur in englischer Sprache verfasst. Viele Entscheidungsträger bei den Kommunen haben das komplizierte Vertragswerk oft nicht selbst zu Gesicht bekommen, sondern nur eine "Transaktionsbeschreibung", in der Experten nur die wesentlichen Grundzüge beschrieben haben. Es ist völlig unbekannt, wie viele solcher Verträge deutsche Kommunen mit US-Firmen abgeschlossen haben. In Medienberichten ist von 150 bis 180 Transaktionen die Rede.

27.10.2009 / reuters, dpa / jus