Atomausstieg
Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung
Der von der rot-grünen Bundesregierung gewünschte Atomausstieg wurde im Jahr 2000 in einem Vertrag mit den Energieversorgern ausgehandelt und anschließend gesetzlich verankert. Das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität trat am 27. April 2002 in Kraft.
Darin wird jedem der ursprünglich 19 produzierenden deutschen Atomkraftwerke eine Strommenge zugeschrieben, die noch produziert werden darf, bevor die Betriebserlaubnis erlischt. Daraus ergeben sich durchschnittliche Laufzeiten von 32 Jahren seit Inbetriebnahme der Kraftwerke. Die Meiler in Stade und Obrigheim sind nach dem Atomkonsens planmäßig 2003 und 2005 vom Netz gegangen. Somit produzieren jetzt noch 17 Atomkraftwerke in fünf Bundesländern. Das letzte deutsche Atomkraftwerk dürfte auf dieser Berechnungsgrundlage etwa 2021 vom Netz gehen.
Die meisten Kernkraftwerke gibt es mit fünf in Bayern (Isar 1 und 2, Gundremmingen B und C, Grafenrheinfeld), gefolgt von Baden-Württemberg mit vier (Neckarwestheim 1 und 2, Philippsburg 1 und 2). Je drei Anlagen stehen in Schleswig-Holstein (Brunsbüttel, Brokdorf und Krümmel) und in Niedersachsen (Unterweser, Grohnde, Emsland). In Hessen stehen mit Biblis A und Biblis B zwei Atomanlagen.
Nach dem Fahrplan für den Ausstieg - berechnet auf Grundlage der Reststrommengen - steht in Baden-Württemberg für 2008 der Atommeiler Neckarwestheim 1 zur Schließung an. Darüber hinaus sind in dieser Legislaturperiode die Kraftwerke Biblis A (2007), Biblis B (2009) und Brunsbüttel (2009) zur Stilllegung vorgesehen. Die Betreiber könnten allerdings versuchen, dies abzuwenden.
Laut Atomkonsens dürfen nämlich Strommengen von einem Meiler auf einen anderen übertragen werden. Mit besonderer Genehmigung der Bundesregierung geht dies theoretisch auch von einem modernen Kraftwerk auf ein altes, das schon zur Schließung ansteht. Dies bedarf allerdings der Zustimmung des Umweltministeriums "im Einvernehmen" mit Kanzleramt und Wirtschaftsministerium.
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03.04.2006 / ap / mp
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