"Unerlaubtes GPS-Tracking kann eine Straftat sein"
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar fordert "bewusste Entscheidung"
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"Es darf nicht sein, dass man durch ein neues Tracking-System beglückt wird, das uns überall im Auto beobachtbar macht", sagt Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar über GPS-Geräte, die die Position eines Menschen auf den Meter genau verfolgen. "Das muss die bewusste Entscheidung des Halters und des Fahrers sein, inwieweit er solche Möglichkeiten nutzen will. Das gilt für Navigationssysteme für solche Ecall-Systeme, die im Notfall aktiviert werden sollen."
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat vorgeschlagen, die GPS-Peilung für ein Notrufsystem in alle Neufahrzeuge einbauen zu lassen. Unser Standort wird dann gemeldet, wenn eine Erschütterung eintritt. Damit könnte bei Unfällen schneller geholfen werden. "Ein Datenschutzproblem wird es dann, wenn Dritte meinen Standort mitbekommen und wenn sie mich elektronisch mittels solcher Tracking-Software verfolgen", so Schaar. "Das ist ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte und es ist in bestimmten Konstellationen sogar eine Straftat."
Die Route eines Autos lässt sich ziemlich genau verfolgen
Die Geräte lassen sich außen und innen anbringen
Einige Satellitennavigationsgeräte für Autos speichern die Position, "Track Sticks" und GPS-Tracker verfolgen die Route eines Wagen zuverlässig. Die Tracker können per Magnet außen wie innen an einem Wagen befestigt werden. Durch Verbindung mit dem Satelliten erhält er seine Position und gibt diese an den Sendemasten des normalen Mobiltelefonnetzes weiter. Von dort gelangen die Positionsdaten per SMS ins Handy. Der Track-Stick auf einem Autodach fällt bei einem größeren Wagen mit Gepäckträger nicht auf.

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14.10.2008 / mp
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