Beim Kauf von Silvesterraketen auf BAM-Zeichen achten
Neben der Funktionstüchtigkeit ist die Sicherheit das alles entscheidende Kriterium
Jedes Jahr werden an der Bundesanstalt für Materialprüfung Silvesterraketen und Knaller getestet. VPI und Feuerwehr mahnen, beim Kauf von Feuerwerk auf das amtliche Prüfzeichen "BAM" zu achten. Weil in Deutschland ohne den Zulassungsstempel der Bundesanstalt für Materialprüfung kein Feuerwerkskörper verkauft werden darf, fürchten sich die Hersteller vor ihrem Urteil. Nur Produkte, die den Test bestehen, kommen hierzulande auch in den Handel.
Laut Richtlinien der BAM sind bei Feuerwerkskörpern bis zu 120 Dezibel in acht Metern Entfernung erlaubt. Neben der Funktionstüchtigkeit ist die Sicherheit das alles entscheidende Kriterium. "Der Feuerwerkskörper darf frühestens drei Sekunden nach dem Anzünden losgehen und spätestens nach acht Sekunden, um zu verhindern, dass man wieder hinläuft und nachsieht,“ so Heidrun Fink von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Weitere Kriterien bei der Zulassungsprüfung sind Höhe und Richtungsstabilität von Raketen.
Schon bevor Knaller und Raketen im Freilandversuch gezündet werden, müssen sie extreme Belastungen im Keller der BAM in Berlin bestehen. So werden sie beispielsweise zwei Stunden lang gerüttelt oder bei 50 Grad vier Wochen lang in den Ofen gesteckt. Auch wird die für Feuerwerkskörper verwendete Mischung aus Brennstoffen wie Magnesium oder Titan, Oxidationsmitteln und Zusatzstoffen für die Effekte genau unter die Lupe genommen. Blau entsteht durch Kupfersalz, Gelb durch Natrium, für Rot braucht man Strontiumsalze und für Grün Bariumsalze.
Immer wieder warnt die BAM vor Feuerwerkskörpern aus Polen und Tschechien. Gefährliche Knallkörper würden auch illegal aus dem südlichen Europa und den Niederlanden eingeführt. Sie seien nicht nach deutschen Sicherheitsstandards geprüft. Bei der Zündung könnten sich Teile ineinander schieben oder die Schnur abreißen und den Verbraucher so mehrere Finger kosten. Während in Deutschland in den Knallkörpern nur Schwarzpulver erlaubt ist, können in anderen Ländern noch andere Substanzen beigemischt werden.
Auch wenn Böller in der Hand explodieren, können sie schwere Verbrennungen verursachen. Weil Feuerwerkskörper mit etwa acht Meter Sicherheitsabstand auf festem Boden stehen müssen, seien auch Balkone zu klein. Verbraucher können bedenkenlos übrig gebliebene Knallkörper vom vergangenem Jahr verwenden, die allerdings trocken gelagert sein müssen. Von den in 2006 für das Prüfzeichen getesteten Feuerwerkskörpern wurden 43 Prozent von der Bundesanstalt abgelehnt.
"Sie standen zum Beispiel wackelig, kippten um oder zündeten zu laut“, sagte der Leiter der Arbeitsgruppe "Pyrotechnik“ der BAM, Lutz Kurth. Die Zahl der beanstandeten Feuerwerkskörper sei um acht Prozent höher gewesen als im Vorjahr. Bis Ende 2007 soll es eine europaweit einheitliche Regelung für die Sicherheitsstandards von Feuerwerkskörpern geben.
Feuerwerks-Special im Verbraucher-Informationssystem Bayern
Tipps zum richtigen Umgang mit Böllern und Raketen vom Heimwerker
"Alle Jahre wieder - Feuerwerk zum Jahreswechsel" beim RBB
Special zur Pyrotechnik von der BAM

"Nuits de Feu" - Europa-Wettbewerb der Feuerwerker
Geschichte des Feuerwerks
Kontrollierte Detonation
Die Herren über Licht und Feuer

14.12.2007 / dpa / mm
zurück Seitenanfang Druckversion Artikel versenden 3sat / nano [E-Mail]