Google-Logo und Überwachungskamera © reuters Video
Reale vor virtueller Überwachung: Google hat mehr Daten als Videozentralen
Sammeln, nicht suchen: die Datenkrake Google
Kaum ein Unternehmen hat eine solche Datenfülle
"Google ist nicht in erster Linie eine Suchmaschine, sondern vor allem ein Datensammler", sagt Constanze Kurz vom Chaos-Computerclub.
"Um diese Daten zu sammeln, bietet es die Suchmaske an, die viele Millionen Menschen am Tag nutzen." So entstünde eine "unglaubliche Anzahl von Nutzungsdaten", fürchtet Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar. "Die zeichnen ein sehr genaues Bild davon, für was ich mich interessiere und wie ich mich verhalte."

Google habe versucht, den Datenbestand des deutschen Suchmaschinenprojekts "Metager" "auszusaugen", sagt Dr. Wolfgang Sander-Beuermann von der Universität Hannover. "Der Googlebot füttert unsere Suchmaschinen mit Suchwörtern, wie ein menschlicher Nutzer es täte."

Privatdaten im Interesse des Unternehmens
Kaum ein Unternehmen verfügt über eine solch große Datenfülle wie Google: Neben der Datenbank mit mehr als acht Milliarden Webseiten bietet die kalifornische Firma Dienste für Web-Mail und Blogs. So wirbt Gmail - der Web-Mail-Service von Google - damit, dass E-Mails unbegrenzt gespeichert werden können. Außerdem sollten alle ein- und ausgehenden Briefe von Maschinen mitgelesen und ausgewertet werden. Je nach Inhalt bekämen die Nutzer dann mit den Mails gleich passende Werbung zugesandt. In Planung sind ein Verfahren zur Online-Finanzierung und der Aufbau einer digitalen Bibliothek.

Mit der Fülle der Fähigkeiten wächst die Sorge, dass Google zu viel wissen könnte. "Da gibt es sehr viel persönliche Information unter einem einzigen Dach", sagt der Rechtsberater des Informationszentrums Elektronischer Datenschutz (EPIC), Chris Hoofnagle. "Google entwickelt sich zu einem der größten Datenschutzrisiken im Internet."

Bestehende und Dienste im Test mit persönlichen Daten
Google-Suche Bislang werden Suchanfragen in Form von Cookies festgehalten. Google testet eine personalisierte Suche, zu der sich Nutzer mit Passwort anmelden.
Gmail Der Mail-Service von Google wertet den Text der Mitteilungen aus, um sie automatisiert mit spezifischer Werbung zu versehen. E-Mails, die vom Nutzer gelöscht werden, können von Google weiter gespeichert werden.
Web-Accelerator Spezielle Google-Server sollen Web-Seiten bereit halten, um sie bei Anfragen von Nutzern beschleunigt zu übertragen.
Google Groups Für die Beteiligung an diesen Diskussionsgruppen ist eine persönliche Anmeldung erforderlich.
Online-Zahlung Die Nutzungsbestimmungen für diesen geplanten Dienst sind noch nicht bekannt. Kritiker fürchten, dass die Daten von Zahlungsvorgängen mit anderen Nutzerdaten in umfassende Profile eingehen könnten.

Bei der Entwicklung und Einführung neuer Dienste werde von Anfang bis Ende auf den Schutz der persönlichen Informationen geachtet, sagt die Google-Juristin Nicole Wong. Dabei stehe das Unternehmen auch in Kontakt mit Organisationen wie dem EPIC und der "Electronic Frontier Foundation" (EFF). Allerdings gibt es unterschiedliche Auffassungen, welche Daten als persönliche Informationen zu betrachten und entsprechend schutzwürdig sind.

So zählt Google etwa die Sucheingaben der einzelnen Nutzer nicht zu diesen Daten. Dabei hält das Unternehmen jede dieser Anfragen zusammen mit der IP-Adresse des Nutzers fest, um mit Hilfe von Cookies eine einfache Wiederholung von Suchanfragen zu ermöglichen. Die eindeutige Ziffernfolge der IP-Adresse lässt sich in Verbindung mit den Daten der Provider einzelnen Personen zuordnen. Weil Speicherplatz in den vergangenen Jahren immer billiger geworden ist, können die Daten aller Dienste praktisch für immer aufgehoben werden.

Wie lange die Google-Daten aufgehoben werden, steht allein im Ermessen des Unternehmens. Es gebe dafür keine bestimmten Fristen, sagt Wong. Die Entscheidung sei Sache der einzelnen Produktabteilungen. So werte beispielsweise das für die Weiterentwicklung der Suchmaschine zuständige Team die Daten aus, ob ein Nutzer nach 10, 50 oder 100 Treffern die gewünschte Information finde. "Wir behalten die von unseren Diensten gesammelten Daten so lange, wie wir es für nützlich halten", erklärt Wong.

Google bemüht sich um mehr Transparenz
Kamerawagen Lupe
Auch wegen "Street View" geriet Google in die Kritik
Probleme mit dem Datenschutz stellte "Privacy International" auch bei anderen Firmen fest, sie seien aber nirgends so schwerwiegend, heißt es in der Untersuchung. In der Studie von Privacy International landeten sieben weitere große Internetunternehmen auf der zweitniedrigsten Stufe, auf der nach Ansicht der Autoren eine "beträchtliche und umfassende Gefahr für den Datenschutz" gegeben ist: AOL, Apple, Facebook, Hi5, Reunion, Windows Live Spaces von Microsoft und Yahoo. Keines der überprüften Unternehmen bekam die Bestnote, aber immerhin fünf Firmen wurde zugute gehalten, dass sie ein Bewusstsein für den Datenschutz hätten. Das sind: BBC, E-Bay, "Last.fm", "Live Journal" und Wikipedia.

Google bemüht sich mit einer neuen Datenschutz-Anwendung um mehr Transparenz. Der Internet-Dienstleister hat seit November 2009 ein "Google Dashboard" freigeschaltet, auf dem die Nutzer einen Überblick über ihre bei den verschiedenen Google-Diensten hinterlegten Daten erhalten. Die Anwendung sei eine "echte Innovation im Datenschutz", sagte der Datenschutzbeauftragte von Google Deutschland, Per Meyerdierks, in Berlin. Das Dashboard - englisch für Armaturenbrett - liefert eine Übersicht der Google-Dienste, für die man sich angemeldet hat und die Option, die Einträge zu ändern. Dazu können etwa Konten beim E-Mail-Dienst "Google Mail", bei der Bilderverwaltung Picasa oder beim Internet-Videoportal "YouTube" gehören.

Schlappe für Google beim Thema Datenschutz
Der Internetgigant Google ist im August 2009 von einem Gericht zu strengeren Datenschutzauflagen verurteilt worden. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat nach eigenen Angaben eine Klage vor dem Landgericht Hamburg gegen bestimmte Vertragsklauseln des Internet-Konzerns gewonnen. Wie der Verband mitteilte, darf Google zehn Klauseln aus früheren Nutzungsbedingungen gegenüber Verbrauchern in Deutschland nicht mehr verwenden. Es geht um Google-Nutzer, die dort ein eigenes Konto eröffnet haben, etwa für Google-Mail oder zur Speicherung von Bildern, Texten oder anderen Daten. Nach den nun verbotenen Klauseln war Google laut Verbraucherschützern berechtigt, urheberrechtlich geschützte Werke zu veröffentlichen. "Im schlimmsten Falle hätte dies sogar private Dokumente betreffen können, die Nutzer auf ihrem Account speichern", erklärte der Verband.

Eine weitere jetzt verbotene Klausel ermöglichte es Google nach Darstellung der Bundeszentrale, E-Mails oder andere eingestellte Inhalte ohne Benachrichtigung durchzusehen, zu überprüfen oder zu löschen. "Das hätte unter anderem unveröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten betreffen können", hieß es. Die Hamburger Richter beurteilten dies als unangemessene Benachteiligung des Nutzers, erklärte der Verband.

Google musste in letzter Zeit mehrfach in Sachen Datenschutz zurückrudern: Im Juni 2009 erklärte sich Google nach einer Auseinandersetzung mit Datenschützern bereit, in den Rohdaten der Kameraaufnahmen des Services "Street View" Gesichter, Nummernschilder und Häuser von Bürgern zu löschen. Das gilt aber nur für Bilder, bei denen Betroffene der Veröffentlichung widersprechen. Außerdem muss Google den Link für einen Online-Widerspruch gut sichtbar auf der Website platzieren und den Bürgern eine Empfangsquittung für ihre Einsprüche zukommen lassen. In der Schweiz hat Google auch Ärger mit dem Landes-Datenschützer wegen Street View. Street View ist eine Unterfunktion des Programms Google Maps und zeigt Fotos von Straßenansichten.

Aktenzeichen
Das Street-View-Urteil
LG Hamburg, 324 O 650/08, 07.08.2009
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15.03.2006, zuletzt aktualisiert am 28.01.2010 / mp mit Material von dpa, afp und ap