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Einige Wasserwerke in Süddeutschland gehören formal US-Unternehmen
"Kommunen mussten für Leasingverträge büßen"
Cross-Border-Leasing bringt vor allem Banken Geld
"Im Wesentlichen ist Cross-Border-Leasing ein Karussellgeschäft zwischen sechs beteiligten Banken, die einen Vorteil daran haben", sagt der Wirtschaftsjournalist und Buchautor Dr. Werner Rügemer.
"Die bekommen die Zinsen für die Darlehen, die sie dem Investor geben", der keine eigenes Geld habe. "Die Berater, die Arrangeure, die Verkäufer haben die Risiken nicht wirklich offen gelegt", weiß Rügemer und bezieht sich auf die Kommunen, vor allem im Südwesten Deutschlands, die Cross-Border-Leasing-Geschäfte mit dem US-Versicherungsriesen "American International Group" (AIG) abgesichert hatten und so Anfang 2009 in Schwierigkeiten geraten waren.

"Zum einen war diese Art von Vertragswerken völlig neu für die deutsche Seite", so Rügemer. Solche komplizierten 2000-Seiten-Verträge habe man nie zuvor gesehen. "Und dann unterlagen sie auch noch der absoluten Geheimhaltung. Wer sollte da wirklich hinter die Risiken kommen?" Dennoch hätten alle Vertragsbedingungen auch in den Verträgen gestanden und erst spät sei den Verantwortlichen etwa von der Bodenseewasserversorgung klar geworden, dass die Kommunen für die Ausstiegskosten aufkommen müssen.

Insgesamt zählte das Innenministerium in Stuttgart 14 Cross-Border-Geschäfte zwischen Main und Bodensee. Unter Cross-Border-Leasing versteht man das grenzüberschreitende Verleasen an einen US-Investor und Rückmieten von Infrastruktur. Teile der daraus resultierenden Steuervorteile, die wegen gesetzlicher Änderungen in den USA seit 2004 nicht mehr zu erzielen sind, gaben die US-Investoren in der Vergangenheit an die Kommunen in Deutschland weiter.

Die spektakulärsten Fälle im Februar 2009 betraf die beiden Wasserversorger im Südwesten, die infolge des Ausfalls der AIG als Finanzpartner ihre Wasserpreise erhöhten. Die Zweckverbände hatten Wasserwerke und Leitungsnetze an eine US-Großbank verleast und wieder zurückgemietet.

"Bei solchen Verträgen gibt es eine Nachhaftung, selbst wenn sie aufgelöst sind", weiß Rügemer. "Das betrifft zum Beispiel noch jahrelang Steuerfragen. Zum anderen sind bei allen Cross-Border-Leasing-Verträgen Deutsche Landesbanken beteiligt. Selbst wenn sie aussteigen, präsentieren sie ihre Ausfälle in den Rettungspaketen gegenüber ihren Landesregierungen. Wir haben nur eine Verschiebung auf den Landeshaushalt und letztlich auf den Steuerpflichtigen."

Durch die Verträge mit dem US-Investor, die aufgelöst wurden, entstanden Kosten, die nicht nur den sogenannten Barwertvorteil von ursprünglich fast 60 Millionen Euro aufzehren. Die beiden Verbände müssen sogar noch insgesamt 24 Millionen Euro zuschießen. Sieben Millionen Kunden der Landes- und Bodenseewasserversorgung bekamen deshalb Erhöhungen des Kubikmeterpreises beim Wasser.

Die Stadt Ulm hatte auch auf Leasing gesetzt
Kläranlage Lupe
Cross-Border-Leasing - meist kein positives Geschäft für Kommunen
Auch die Stadt Ulm hat keine guten Erfahrungen mit der in ihrer Kreditwürdigkeit herabgestuften AIG gemacht , die Anfang 2009 einen historischen Verlust meldete: Ulm hatte 2003 sein Kanalnetz mit Hilfe der AIG verleast. Dennoch ist die Stadt im Vergleich zu den Wasserversorgern mit einem blauen Auge davon gekommen. "Wir sind plus minus null da rausgekommen", sagte Stadtsprecherin Marlies Gildehaus. Der ursprüngliche Barwertvorteil von 8,2 Millionen Euro ist allerdings aufgezehrt. Die Absicherung des Geschäfts bei der AIG ist durch US-Staatsanleihen ersetzt worden.

Die Möglichkeit, die Gebührenzahler weiter zu entlasten, sei damit entfallen. "Aber der Betrag von 300.000 Euro pro Jahr ist keiner, der die Abwassergebühren in die Höhe treibt. In diesem Jahr gibt es keine Gebührenerhöhung. Geplant ist auch nichts."

Mit den Cross-Border-Leasing-Verträgen des Zweckverbandes Thermische Abfallverwertung Donautal (Ulm) und dem Zweckverband Klärwerk Steinhäule (Ulm) gibt es nach Angaben der Ulmer Stadtsprecherin dagegen keine Probleme. Die Verträge seien über heimische Banken, nicht über die AIG abgesichert.

Konstanz hat im Jahr 2000 für seine Kläranlage und das Abwassernetz ein Cross-Border-Leasing-Geschäft abgeschlossen. Ungeachtet der Finanzkrise sah die Stadt im März 2009 "keinen Handlungsbedarf", wie Stadtsprecher Walter Rügert sagte. "Es ist kein Austausch von Vertragspartnern notwendig." Der sogenannte Barwertvorteil liege bei vier Millionen Euro. Angefallen seien aufgrund der aktuellen Entwicklung an den Finanzmärkten lediglich Beratungskosten für Experten.

Die Stadt Heidenheim, die 2003 beide Kläranlagen und das Kanalnetz verleast hatte, sah damals keine Vertragsprobleme. Ungeschoren kamen auch Aalen und Schwäbisch Gmünd mit verleasten Kläranlagen und Abwasserkanälen davon. Die Geschäfte mit dem 1999 verleasten Klärwerk und dem 2002 verleasten Kanalnetz in Stuttgart seien nicht über die AIG, sondern über eine öffentlich-rechtliche Bank abgesichert, sagte ein Stadtsprecher. Insofern gebe es keine Nachbesserungsanforderungen. Der Deal hatte einen Barwertvorteil von insgesamt 40 Millionen Euro erbracht.

Glossar
Cross-Border-Leasing - Verkauf mit Rückmiete
Beim Cross-Border-Leasing (CBL) haben Kommunen Objekte der Infrastruktur wie Schienennetze, Müllverbrennungsanlagen oder auch die Kanalisationen für 99 Jahre an US-Treuhandgesellschaften übertragen.
Schwerpunkt Wasser
© apHightech für ein kostbar gewordenes Gut
Fast eine Milliarde Menschen weltweit seien immer noch nicht ausreichend mit Trinkwasser versorgt, heißt es vom UN-Kinderhilfswerk Unicef. Besonders schlecht sei die Situation in Afrika südlich der Sahara.
Buchtipp
Buchtipp Werner Rügemer
Cross Border Leasing
Ein Lehrstück zur globalen Enteignung der Städte
Verlag: Westfälisches Dampfboot
ISBN 978-3-89691-568-9
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27.10.2009 / jus mit Material der dpa