Affenkäfig
Die Wissenschaftler wollen ihre Grundlagenforschung fortsetzen
Streit um das Ende der Bremer Affenforschung
Die Universität will an der Forschung festhalten
Die umstrittenen Versuche mit Affen an der Universität Bremen dürfen trotz Verbot der Gesundheitsbehörde vorerst weitergehen. Das entschied das Verwaltungsgericht am 19. Oktober 2009 in einem Eilverfahren.

Die Auseinandersetzung stößt bundesweit auf Interesse. Es geht um die Frage, welches Recht Vorrang hat: das Grundrecht auf Forschungsfreiheit oder der im Grundgesetz als Staatsziel verankerte Tierschutz. Für die Gesundheitsbehörde sind die Tierversuche ethisch nicht vertretbar. Die Hochschule sieht sie für die Erforschung des Gehirns als unerlässlich an und will, wenn nötig, bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.


Die Haltung der Tiere ist ein wesentlicher Kritikpunkt
Makaken liefern Hinweise, um das menschlichen Gehirn zu erforschen
Die seit zehn Jahren laufenden Tierexperimente Kreiters seien reine Grundlagenforschung ohne praktische Ergebnisse für Medizin und Therapie, kritisierte der Münchner Biologe Roman Kolar bei einer Veranstaltung des Deutschen Tierschutzbundes 2008. Damit sei diese Forschung ethisch nicht vertretbar. "Die Frage, die wir zu prüfen haben, ist, ob vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Gewichtigkeit der Fragestellung das Leid, das den Tieren dabei zugefügt wird, im Rahmen des Versuchsaufbaus vertretbar ist oder nicht", erklärt Hermann Schulte-Sasse vom Bremer Staatsrat. "Wir kommen zu dem Ergebnis, dass die Belastung der Tiere vor dem Hintergrund der Fragestellung zu hoch ist." Die Universität betonte, dass alle Anforderungen nach dem Tierschutzgesetz erfüllt seien. "Wir versuchen, die Belastung für die Tiere so gering wie möglich zu halten", erklärte hingegen der Hirnforscher Andreas Kreiter.

Die Tiere müssten für diese Art von Versuchen sehr gut gehalten werden. "Wir wären wissenschaftlich in keiner Weise erfolgreich, wenn wir diese Tiere schlecht behandeln würden", sagt Kreiter. "Jeder weiß, dass ein Tier, das schlecht behandelt wird, nicht auf komplexe Aufgaben dressierbar ist. Und wir sind völlig davon abhängig, dass diese Tiere nicht nur irgendwie dressiert sind sondern, dass sie hervorragend dressiert sind und konzentriert mitmachen."

Das Gericht hatte verlangt, dass beide Seiten die stritigen Punkte einem Gutachter vorlegen. Doch wie das Leid der Tiere zu bemessen sei, darüber gab es Streit. Kreiter geht vom Leben in freier Wildbahn aus, die Behörde vom Leben in dem Versuchsgehege. Gemäß dem internationalen Stand der Tiergartenbiologie oder der Versuchstierkunde sei Kreiter davon ausgegangen, dass für die Einschätzung des Leidens einer Spezies entscheidend sein muss, wie die Biologie dieser Spezies ist und wie die Sicht des Tieres angenommen werde.

"Dieser auch von jedem vernünftigen Tierschützer unterstützte Standpunkt, wurde dann zum Anlass genommen, die Gespräche abzubrechen", so Kreiter. "Die Bezugsbasis ist nicht die freie Wildbahn, sondern das Halten in Gefangenschaft außerhalb der Versuchsanordnung von Herrn Kreiter", sagt Schulte-Sasse. "Und da gibt es eben grundsätzliche Unterschiede."

Kreiter betont den Nutzen der Grundlagenforschung
Die Ergebnisse sollen später als Basis für Therapien nützlich sein
Kreiter betont den hohen Stellenwert seiner Forschung. "Wir untersuchen, wie das Gehirn bestimmte Leistungen erbringt, wie Wahrnehmung oder Aufmerksamkeit", sagt Andreas Kreiter. "Wenn Sie wissen wollen, wie das Gehirn tatsächlich Wahrnehmung oder Aufmerksamkeit generiert, dann müssen sie irgendwo Wahrnehmung oder Aufmerksamkeit haben. Das schließt typische Modellsysteme wie Kulturschalen aus. Zellkulturen haben keine Wahrnehmung und kommen daher nicht in Frage." Die Grundlagenforschung soll später einmal als Basis für Therapien dienen.


Die Wissenschaftsfreiheit sei dadurch gefährdet
Forschen für Verständnis des Gehirns
"Dies ist ein unzulässiger Eingriff in die grundrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit", sagte der Rektor der Universität, Wilfried Müller, im November 2008. Die Universität werde den Rechtsweg komplett ausschöpfen. "Wir werden letztendlich bis vor das Verfassungsgericht gehen, um klären zu lassen, ob derartig politisch motivierte Eingriffe in Grundrechte zulässig sind oder nicht", ergänzt Kreiter. Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Matthias Kleiner, erklärte, er betrachte den Vorgang "mit großer Sorge um die vom Grundgesetz verbriefte Freiheit von Wissenschaft und Forschung".

"Die Forschungsfreiheit ist ein wichtiges Gut, das in unseren Grundrechten verankert ist", sagte Kleiner. Er habe Sorge, ob die Gesundheitsbehörde zwischen "Forschungsfreiheit und den berechtigten Belangen des Tierschutzes richtig abgewogen habe

Der Forscher hält die Entscheidung für ein Politikum
Tierschützer demonstrierten gegen die Versuche
Für Kreiter war das Verbot ein Politikum: "Es ist ja nicht zu verkennen, dass dieses Thema immer hoch kocht, wenn gerade Wahlkampf ist", sagt der Forscher. "2007 war Wahlkampf in Bremen. Damals haben verschiedene Parteien versucht dieses Thema intensiv zu nutzen. Es gibt gerade wenn die Zeiten schwierig sind, auch für Politiker ein intensives Bedürfniss irgendwie einfach nur gut zu sein." Bei ethischen Fragen sei die Meinung der Öffentlichkeit ein wichtiger Punkt, so der Bremer Staatsrat Schulte-Sasse. "Ethik ist ja nichts von der Geschichte und der jeweiligen Zeit Abgehobenes." Die Entscheidung für das Aus der Forschung sei keine Opportunitätsentscheidung gewesen, "sondern wir sind uns sicher, dass wir mit unserer Entscheidung auch bei der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung gut dastehen."

Wolfgang Apel, der Chef des Deutschen Tierschutzbundes, setzte sich für ein Ende der Versuche ein und begrüßte die Entscheidung der Gesundheitsbehörde. "Nach zehn Jahren Affenforschung fällt das Märchen vom therapeutischen Nutzen harmloser Experimente nun endgültig in sich zusammen", sagte er.

Staatsrat Schulte-Sasse will den Streit um das Verbot der Forschung nicht als Wahlkampfthema sehen. "Wäre das so gewesen, hätten wir bereits in der ersten Runde vor Gericht eine Bauchlandung gemacht. Dann hätte das Gericht, die Arbeit, die es sich selbst auch verschafft hat und vor allem uns den beiden Parteien auch verschafft hat, nicht machen müssen. Sondern es hätte die Absurdität und die Willkür unserer Entscheidung gleich feststellen können und das ganze Verfahren zu Gunsten von Herrn Kreiter beenden können."

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27.11.2008, zuletzt aktualisiert am 14.12.2009 / dpa, epd / jus