Ein anderer Vorwurf hat mehrere Gerichte beschäftigt: Diese hatten 2003 die Verbindung der Spende mit dem Kauf eines Kastens Bier gerügt, der Bundesgerichtshof 2006 hatte es jedoch grundsätzlich erlaubt und ein Verfahren zurück zum Oberlandesgericht Hamm verwiesen. In dem Prozess ging es um Fernsehspots mit dem Fernsehjournalisten Günther Jauch sowie Werbeflyer aus dem Jahr 2002, mit denen die Brauerei den Schutz von einem Quadratmeter Regenwald beim Kauf eines Kastens "Krombacher" versprochen hatte. Zwei Wettbewerbsverbände wollen dem Unternehmen diese Art von Werbung verbieten lassen, weil nicht transparent gemacht worden sei, wie genau der Regenwald geschützt werden solle. Dadurch würden die Käufer unangemessen beeinflusst (Az: I ZR 33/04 u. 97/04 vom 26. Oktober 2006).