Keine längeren Laufzeiten für Biblis A und Brunsbüttel
Die beiden mehr als 30 Jahre alten Meiler müssen wie vereinbart bald vom Netz
Brunsbüttel bleibt im Zeitplan für den Atomausstieg  © reuters
Die Atomkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel dürfen nicht länger als geplant laufen. Die Betreiber "RWE Power" und Vattenfall scheiterten am Donnerstag, 26. März 2009 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit ihrer Forderung, "Reststrommengen" des lange stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf die beiden Kernkraftwerke zu übertragen. Damit müssten die beiden mehr als 30 Jahre alten Meiler grundsätzlich wie im Atomkonsens vereinbart in absehbarer Zeit vom Netz.
Das Bundesumweltministerium geht derzeit davon aus, dass Biblis A 2010 abgeschaltet wird und Brunsbüttel 2012. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte die Entscheidung. "Das Urteil schafft Rechtssicherheit für den weiteren Vollzug des Ausstiegsgesetzes", sagte Gabriel. Der Minister appellierte an die Betreiber, seinen Vorschlag aufzugreifen und die ältesten Atomkraftwerke abzuschalten.
"Missratenes Atomgesetz" erlaubt keine Verlängerung
Auch Biblis A muss wie vorgesehen vom Netz  © dpa
RWE Power reagierte enttäuscht: "Wie bedauern natürlich, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung nicht gefolgt ist", erklärte der Leiter von Biblis A, Hartmut Lauer. Er hofft dennoch, dass über die Zukunft des ältesten deutschen Atomkraftwerkes noch nicht das letzte Wort gesprochen sei. RWE Power hat auch noch beantragt, 30 Terawattstunden aus seinem Kernkraftwerk Emsland auf Biblis A zu übertragen. Das Bundesumweltministerium hat das abgelehnt. Auch dieses Verfahren liegt inzwischen bei Gericht. Dem 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts sei das Verfahren nicht leicht gefallen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Sailer. Schuld sei das "missratene" Atomgesetz, das den Atomausstieg regelt. "Wenn man die gesetzgeberische Leistung in diesem Verfahren anschaut, muss man schon sagen, das ist beachtlich im negativen Sinn", erklärte Sailer während der Verhandlung. Dennoch kamen die obersten deutschen Verwaltungsrichter zu dem Schluss, dass Reststrommengen aus Mülheim-Kärlich nur auf sieben namentlich genannte Kernkraftwerke übertragen werden dürfen. Biblis A in Hessen und Brunsbüttel in Schleswig- Holstein gehören nicht dazu. Trotz des "sprachlich verunglückten" Gesetzestextes sei das letztlich klar, sagte Sailer.
Die Kraftwerksbetreiber hatten für ihre Forderung unter anderem wirtschaftliche Gründe geltend gemacht. Zwar entsprechen die beantragten 45 Terawattstunden - 30 für Biblis und 15 für Brunsbüttel - nur etwa vier Prozent der Strommenge, die alle 17 deutschen Kernkraftwerke zusammen noch produzieren dürfen. Aber: "Das sind keine Peanuts für uns", sagte RWE-Rechtsanwältin Bettina Keienburg. 30 Terawattstunden reichen aus, um Berlin mehr als zwei Jahre lang mit Strom zu versorgen.
Das Bundesumweltministerium hatte seine ablehnende Haltung mit Sicherheitsbedenken begründet. Strommengenübertragung ist abgesehen von Ausnahmeregelungen wie der zu Mülheim-Kärlich nur von älteren auf neuere Kraftwerke gestattet, weil die dank des technischen Fortschritts eben sicherer sein sollen. Das Bundesverwaltungsgericht erlegte den Stromkonzernen auf, die Kosten der Verfahren zu tragen. Der Wert wurde jeweils auf 30 Millionen Euro festgelegt.
Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sprach von einem "großen Sieg energiepolitischer Vernunft". Das Gericht habe "den Versuch, die Reststrommengen des bereits stillgelegten Atomkraftwerks Mülheim- Kärlich ausgerechnet auf die Schrottmeiler Biblis A und Brunsbüttel zu übertragen, als bloße Tricksereien von profitgierigen Energiekonzernen entlarvt". Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte das Urteil: "Es ist eine wichtige Feststellung, dass das Atomgesetz gilt und nicht nach den jeweiligen Interessen der Atomkonzerne neu interpretiert werden kann."
Das hessische Umweltministerium hält die Zukunft von Biblis A gleichwohl für offen. Ministeriumssprecher Christoph Zörb verwies auf die aktuellen politischen Diskussionen über längere Laufzeiten für Kernkraftwerke. Dazu habe Umweltministerin Silke Lautenschläger (CDU) einen Vorschlag unterbreitet: Hessen wolle, dass die Kraftwerke so lange in Betrieb bleiben könnten, wie es ihre technische Sicherheit ermögliche. Sollte es doch noch zu einer Laufzeitverlängerung kommen, müsste nach diesem Vorschlag ein beachtlicher Teil der Gewinne in die Erforschung erneuerbarer Energien fließen.

Atomausstieg - Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung


(AZ.: BVerwG 7 C 12.08 und 7 C 8.08 - Urteile vom 26. März 2008


Neue Energien braucht das Land - den Mix
Atomkraft
Biomasse
Brennstoffzellen
Geothermie
Solarenergie
Windkraft

"Gorleben wird höheren Ansprüchen genügen müssen"
Steinmeier äußert sich gegen längere AKW-Laufzeiten
Der Streit über Atomkraft ist in Deutschland neu entfacht
Die Strompreis-Entlastung durch Atomkraft ist umstritten
Studie facht Debatte über Gefahren der Atomkraft an
Atomstrom ist nicht die Lösung für das Klimaproblem
Nach dem Ende der Atomkraft bleibt der Energiehunger
Große Mehrheit gegen neue Atomkraftwerke

27.03.2009 / dpa / mp
zurück Seitenanfang Druckversion Artikel versenden 3sat / nano [E-Mail]