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Verbot mit Ausnahmen?
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Vor dem Bundesverfassungsgericht © dpa
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In Deutschland geht es vor allem um die Frage, ob man als Autoritätsperson oder auch als öffentlich Bediensteter bei der Arbeit Kopftuch tragen darf. Das Bundesverfassungsgericht wollte das im letzten Jahr im Kopftuchprozess einer Lehrerin nicht entscheiden - und gab die Zuständigkeit an die Länder ab. Drei Bundesländer, das Saarland, Baden-Württemberg und Niedersachsen, haben das Kopftuchverbot bereits beschlossen. Andere Bundesländer wie Bayern, Berlin, Hessen oder Bremen planen ein Verbot. In Bremen ist das Verbot derweil umstritten. Bürgermeister Henning Scherf, zwar ein erklärter Muslimfreund, bevorzugt ein generelles Untersagen aller religiösen Symbole - jedoch mit Ausnahmen im Einzelfall.
Was bleibt also im Kopftuchstreit? Eine von Toleranz und freiheitlichen Rechten bestimmte Demokratie tut sich schwer beim Pro und Contra. Wie aber lässt sich die Integration muslimischer Bürger in einem säkularen Staat, in eine demokratische Gesellschaft regeln, ohne unsere Verfassung, die Freiheit des Einzelnen und die religiösen Traditionen zu beschneiden?
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