Das dritte Geschlecht
Von Menschen, die nicht Mann und nicht Frau sind
Diskriminiert: Intersexuelle Menschen wie Christiane Völling
Jedes 2000. Baby in Deutschland hat ein "uneindeutiges Geschlecht". Damit kommen Jahr für Jahr hunderte von Babys als "Zwitter" zur Welt. Nach wie vor werden intersexuellen Menschen Grundrechte verweigert, wie das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit. Elementare Menschenrechte werden verletzt. Sie werden massiv diskriminiert, und ihnen wird erhebliches physisches und psychisches Leid zugefügt in Form von (Zwangs-)Kastrationen und Genitalverstümmelungen.
Die glockenreine Stimme von Elisabeth Müller klingt nach purer Weiblichkeit. Sie ist Sopranistin, doch keine Frau. Elisabeth Müller ist intersexuell und gehört zum dritten Geschlecht. "Ich bin Elisabeth Müller", sagt sie. "Ich bin Mensch, und als Geschlecht bin ich nicht Frau, nicht Mann. Ich bin ein Zwitter, ein Hermaphrodit, und ich möchte deswegen auch nicht mit Frau Müller angeredet werden."
Frau mit XY-Chromosomensatz
Elisabeth Müller sieht aus wie eine Frau, hat aber einen XY-Chromosomensatz wie ein Mann. Mit 24 Jahren wurde sie von ihrem Arzt psychisch genötigt, die Hoden wegmachen zu lassen - ohne Aufklärung über die gesundheitlichen Folgen. "Dass da schlimme Nachwirkungen kommen können, das hat mir keiner erzählt", so Elisabeth Müller. "Dass ich Osteoporose bekommen könnte, Fettleibigkeit, Depressionen, Stimmungsschwankungen, Ermüdungserscheinungen. All diese hübschen Dinge sind dann alle aufgetreten. Ich wurde von einem gesunden zu einem kranken Zwitter gemacht."
Eine Leidensgeschichte als Intersexuelle hat auch Christiane Völling. Sie hat wie jede Frau einen XX-Chromosomensatz. Sie fühlte sich als Mädchen, wurde aber zu Thomas gemacht. Wegen eines äußerlich uneindeutigen Genitals, trotz intakter weiblicher Geschlechtsorgane. "Die Behandlung der Mediziner kann ich nicht als Behandlung bezeichnen, sondern nur als menschenverachtende Handlungen, die an mir durchgeführt worden sind", so Christiane Völling. "Zum Beispiel die Sache mit dem Hausarzt: 'Solche Menschen wie dich hat man früher auf dem Jahrmarkt ausgestellt und damit Geld verdient! Das kannst du ja auch mal ausprobieren! Da bist du eine Kuriosität, eine Sensation!' Und wenn man so etwas bei höhnischem Gelächter zu hören bekommt, dann rutscht man in einen psychischen Schock hinein. Das kann kein Mediziner einem intersexuellen Menschen sagen. Das ist eine menschenverachtende Methode." Sie versuchte, sich mit einem Küchenmesser zu verstümmeln, dachte an Selbstmord, kam schließlich in die Klinik. Dann bei der Untersuchung hatten die Ärzte einen Verdacht: ein Tumor. Stattdessen fand das OP-Team eine intakte Gebärmutter sowie gesunde Eierstöcke und schnitt sie heraus - ohne Völlings Einwilligung.
"Da war ich knapp 18", erinnert sich Völling. "Da wurden mir die vollständig weiblich angelegten Geschlechtsorgane widerrechtlich entfernt. Was soll man dazu sagen? Das ist eine Straftat. Der Arzt hat mir damals einen Teil meiner Persönlichkeit, meiner Seele herausgeschnitten, einfach in den Mülleimer geschmissen." Die 48-jährige Krankenpflegerin hat jetzt ihren Operateur auf Schadenersatz verklagt. Sie ist laut Schätzungen eine von 80.000 bis 100.000 Zwitter in Deutschland. Fast alle wurden operiert, die Mehrheit wurde nicht richtig aufgeklärt, rund zwei Drittel sind schwer traumatisiert. Das ergab eine Studie des Hamburger Instituts für Sexualforschung.
Was bin ich?
Katinka Schweizer vom Institut für Sexualforschung an der Uniklinik Hamburg weiß: "Fast 50 Prozent der Teilnehmenden zeigen Suizidgedanken, ein hohes Ausmaß an Depressivität und anderen psychischen Symptomen. Da sprechen wir von klinisch auffälligen Fällen. Auch mit anderen Gruppen verglichen, haben wir es mit einem hohen Maß an psychischer Beeinträchtigung zu tun." Intersexuelle wie Menschenrechtsexperten fordern das Recht auf einen freiwilligen Eintrag im Pass - als Grundstein für eine geschützte Existenz von Zwittern. "Es ist ein Grundrecht eines Menschen, als das wahrgenommen zu werden, was er oder sie ist", sagt der Menschenrechtsexperte Oliver Tolmein. "Das Bundesverfassungsgericht hat bei Transsexuellen beispielsweise das Recht anerkannt, von dem Moment an, wo sie sich als Transsexuelle outen, auch in dem Geschlecht angesprochen zu werden, das sie sich ausgesucht haben. Intersexuelle Menschen werden in ihrem Geschlecht, das eben nicht Mann, nicht Frau ist, überhaupt nicht anerkannt. Sie werden nicht besonders angesprochen, sie werden sogar gezwungen, sich einem anderen Geschlecht zuzuordnen. Das ist deswegen eine gravierende Grundrechtsverletzung."
Ins A Kromminga
Solange die staatliche Anerkennung des dritten Geschlechts fehlt, wird Zwittern weiter die zweigeschlechtliche Normierung aufgezwungen werden. Diese Gewalt macht Ins A Kromminga zum Thema - mit künstlerischen Mitteln. Im eigenen Leben hat der Hermaphrodit die Fesseln der Geschlechter-Ordnung bereits gesprengt. "Ich definiere mich als Mensch, der weiblich zugewiesen wurde, als Kind", so Kromminga. "Wobei ich bis heute nicht so richtig herausgefunden habe, was das heißen soll, sich weiblich zu fühlen oder sich männlich zu fühlen. Für mich spielt das keine Rolle mehr." Ins A Kromminga ist Teil einer Aktivistengruppe, die der zweigeschlechtlichen Einfalt den Kampf angesagt hat. Für sie entartet die herrschende Normierung zum Wahnsinn. Krank und verrückt sind nicht die Zwitter, sondern die zwanghaften Ordnungswächter der Normalität.
Rechtlose Stellung von Zwittern
"Im 18. und 19. Jahrhundert gab es Zwitter", erklärt Menschenrechtsexperte Oliver Tolmein. "Die Medizin konnte damals nichts machen, es war ein Thema des Rechts, Rechte und Pflichten von Zwittern zu regeln. Im allgemeinen Preußischen Landrecht ist das geschehen. Später hat die Medizin übernommen, hat gesagt, wir können therapieren, wir können das heilen, wir können es zum Verschwinden bringen. Das Recht hat sich zurückgezogen. Wir haben heute eine rechtlose Stellung von Zwittern. Und ich denke, das Recht muss in diesem Bereich wieder hinein kommen. Dann haben die Zwitter auch wieder die Möglichkeit zu entscheiden, wie sie medizinisch behandelt werden wollen."
Zu oft wird Intersexualität noch immer totgeschwiegen. Christiane Völling erfuhr erst 2006, was bei der Operation vor 30 Jahren wirklich geschah - durch die erzwungene Einsicht in ihre Patientenakte. Das bildet die Basis ihrer Klage vor dem Landgericht Köln. Es sit der erste Justizfall dieser Art in Deutschland. Christiane Völling hat gewonnen, zumindest die erste Instanz. Jetzt liegt ihr Fall beim Kölner Oberlandesgericht. "Ja, ich werde kämpfen bis zum Schluss", sagt sie. "Ich lasse mich nicht unterkriegen. Ganz im Gegenteil." Und Hermaphrodit Müller hat trotz der unnötigen Leiden durch die Medizin den Humor nicht verloren. "Kann ein Zwitter Sünde sein?", singt Elisabeth Müller in Anlehnung an "Kann denn Liebe Sünde sein". "Darf ihn niemand kennen? Ach, das wäre schade! Überall sind Zwitter im Spiel, so viel!"

Kulturzeit: montags bis freitags, um 19.20 Uhr



"XXY"
AR/F/E 2007
Regie: Lucía Puenzo
Kinostart: D: 26.06.2008,
CH: 31.07.2008


Das dritte Geschlecht - "XXY" - ein Film über das Recht, Mann und Frau zu sein
ZDF-Mediathek:
Der Beitrag zum Film

Zwischen Mystik und Prostitution - Thomas Wartmann dokumentiert das Leben des "dritten Geschlechts"

25.06.2008 / Tilman Billing und Nataly Dietz für Kulturzeit / se
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