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Höhere Strafen und Abschiebung
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Nach der "Wiesbadener Erklärung" der CDU-Spitze sollen Jugendliche einen so genannten "Warnschuss-Arrest" im Fall einer Bewährungsstrafe künftig zusätzlich absitzen müssen. Zudem sollen das Höchststrafmaß für Jugendliche von zehn auf 15 Jahre angehoben, bei allen Tätern über 18 Jahren das Erwachsenenstrafrecht angewandt und kriminelle Ausländer schon bei Verurteilung zu einem Jahr Haft abgeschoben werden. Auch für Führerschein- oder Fahrverbote und Erziehungscamps tritt die CDU ein. Doch Kochs Forderungen im Kampf gegen die Jugendkriminalität werfen Fragen auf. War er doch schon 1999 in seinem eigenen Land mit der Ankündigung angetreten, das Land sicherer zu machen und den "härtesten Strafvollzug Deutschlands" einführen zu wollen. Markige Worte, aber Kritiker vermissen die Taten.
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Schnellere Strafverfahren gefordert
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Zudem hat Hessen sein Jugendstrafvollzugsgesetz gerade reformiert, demnach besteht kein Handlungsbedarf. Erziehungscamps, härtere Strafen, "Warnschuss-Arrest" ist das also alles Wahlkampfgetöse? Experten wie der Kriminologe Professor Christian Pfeiffer bewerten Maßnahmen wie den "Warnschuss-Arrest" kritisch. Schon jetzt gebe es den Arrest, und da liege die Rückfallquote bei über 70 Prozent, gibt Pfeiffer zu bedenken. Auch nach dem Gefängnisaufenthalt werden die meisten Jugendlichen rückfällig. Der Kriminologe sieht deshalb keinen Bedarf für höhere Strafen, sondern fordert schnellere Strafverfahren gegen junge Gewalttäter: "Es dauert entschieden zu lange, bis eine Hauptverhandlung stattfindet", sagt Pfeiffer. "Inzwischen hat der Täter sich von seinen Schuldgefühlen weitgehend verabschiedet, kann die Strafe nicht mehr als etwas Gerechtes, Notwendiges akzeptieren."
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