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Volljährig - und was dann?
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Michael Stenger, 48, Schulleiter & Geschäftsführer des "SchlaU-Projekts", München
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Michael Stenger, 48, Schulleiter & Geschäftsführer des "SchlaU-Projekts", München erklärt: "Wenn ich sage, es gibt einen Vorbehalt gegen die Kinderrechtskonvention, die im Alter zwischen 16 und 18 eben nicht eingehalten wird, dann ist das ein Bruch mit der Konvention, die unterschrieben worden ist. Dieser Vorbehalt, wie das so schön heißt, bedeutet nichts anderes, als dass diese Rechte für Kinder, für Asylbewerberkinder, im Alter von 16 bis 18 nicht gilt." Isabella Deck hat häufig erlebt, "dass Jugendliche zum Beispiel - bevor wir als Vormund bestellt waren - bereits im Asylverfahren waren, bereits ihre Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hinter sich hatten. Es kann einfach sein, dass wir die Bestellung bekommen vom Vormundschaftsgericht, jetzt sind wir Vormund, und dann sehen wir aber auch gleichzeitig: der Asylantrag ist schon als offensichtlich unbegründet abgelehnt".
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Die 18-jährige Maika Camara aus Guinea ist vor der Zwangsverheiratung geflohen, hat Bleiberecht in Deutschland und träumt von der Arbeit mit Kindern. Sie sagt: "Niemand hat mir geholfen, das war sehr sehr schwierig." Da werde "unheimlich viel verzögert, verschleppt", sagt Michael Stenger. "Fristen werden versäumt, und genau die Rechte, die weltweit von allen Unterzeichnerstaaten sonst bis 18 Jahre gewährt werden, diese Kinderrechte werden ihnen hier vorenthalten." Ein Asylverfahren ist wie ein Labyrinth. Allein ist man fast chancenlos. Diese Erfahrung musste auch Ramzi Hamroni aus Palästina machen. Der heute 18-Jährige ist bald zwei Jahre in Deutschland, im Status der Duldung, seine Abschiebung ist ausgesetzt. Er träumt davon, seine vielen Narben zu vergessen.
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10.000 unbegleitete Minderjährige in Deutschland
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Michael Stenger weiß: "Sie verlieren dadurch auch das Kinderrecht, in dem beispielsweise die Bildung festgeschrieben ist. Unsere Schule springt in diese Lücke ein, wir nehmen sie auf und bereiten sie hier in der Schule in allen Fächern vor, um dann extern an den Regelschulen den Hauptschulabschluss, beziehungsweise den qualifizierenden Hauptschulabschluss abzulegen." Rund 10.000 unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge leben zur Zeit in Deutschland. Das sind Schätzungen, amtliche Statistiken gibt es nicht. Ihre Sehnsucht ist ein Lebensentwurf, eine Perspektive, eine Chance. Projekte wie "Zwischenstation" in Berlin, betreutes Jugendwohnen, versuchen, sie ihnen zu bieten. Es muss gefragt werden: Was sind denn die in der UN-Kinderrechtskonvention verbürgten Rechte wert, wenn sie für Flüchtlingskinder, die sie dringend brauchen, nicht gelten? Ganz gleich aus welchen Gründen sie hierher gekommen sind.
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Lamin Jabi, 16 Jahre alt, aus Guinea-Bissau, geboren in Libyen, floh aus Hoffnungslosigkeit. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Er träumt davon, Fußballspieler zu sein. Was wissen wir von diesen Kindern? Nichts. Oft haben sie alles verloren: Eltern, Familie, Freunde, ihre Kultur, ihre Sprache. Sie vermissen ihre Kindheit. Doch die kann man ihnen nicht zurückgeben. Aber einen Zufluchtsort. Es ist längst an der Zeit, eine neue Debatte über Kinderrechte zu führen. Kinderrechte sind Menschenrechte - und die gelten in Deutschland nur unter Vorbehalt.
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