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Mobiltelefone lassen sich orten
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Wer ist wann wo? Mobiltelefone lassen sich, sofern sie eingeschaltet sind, jederzeit orten. Die Positionsangaben werden beim Mobilfunkanbieter gespeichert. Die Polizei kann mit diesen Daten Bewegungsprofile erstellen. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum "Großen Lauschangriff" - also der Überwachung in den eigenen vier Wänden - die Persönlichkeitsrechte des einzelnen gestärkt hat, legt Otto Schily einen neuen Gesetzentwurf vor, der sogar das Abhören von Gesprächen bei Ärzten, Anwälten und Journalisten ermöglichen soll. Doch die Frage ist: Bringt weniger Freiheit für den einzelnen automatisch mehr Sicherheit für alle?
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Lückenlos ist die Mobilfunküberwachung nicht
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Die Mobiltelefonüberwachung kann man recht leicht umgehen. Wer mit sogenannten Prepaid-Karten verschiedener Netzbetreiber und Provider jongliert und dabei ständig die Mobilfunknetze und Anbieter wechselt, macht es den Strafverfolgungsbehörden sehr schwer. Zwar muss nach dem Telekommunikationsgesetz beim Kauf einer solchen Prepaid-Karte die Anschrift und Personalausweisnummer des Käufers registriert werden, doch die Anbieter sind nicht verpflichet, diese Angaben zu prüfen.
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 Lücken im System: Wer wirklich etwas zu verbergen hat und auf „Nummer sicher“ gehen möchte, kauft sich ein Kryptohandy, das die übertragenen Datenpakete verschlüsselt. Mobiltelefone mit Verschlüsselungstechnik sind frei auf dem Markt erhältlich. Die Polizei hat das Nachsehen
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