Sicherheit aus dem "Otto-Katalog"
Freiheit gegen vermeintliche Sicherheit.
In Deutschland heißt die Entsprechung zum "Patriotic Act" - „Otto-Katalog“. Durch die Sicherheitspakete I und II sind Ende 2001 insgesamt 100 Gesetze geändert worden. Ein wichtiges Instrument der Sicherheitsbehörden ist die Telekommunikationsüberwachung.
Hier gibt es zwei Sachverhalte, die unterschieden werden müssen: einmal die individuelle Überwachung - sie geschieht in der Regel auf gesetzlicher Grundlage und richterlicher Anordnung zur Kriminalitätsbekämpfung - daneben gibt es eine so genannte strategische Überwachung, wenn es um die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geht. Sie wird losgelöst von Personen und Anschlüssen eingesetzt. Auch die personenbezogene Telefon-Überwachung zieht weite Kreise. Die überwachte Person kann verschiedenste Festnetzanschlüsse, Mobiltelefone und Internetdienste verwenden. Nach Ende der Überwachung muss die überwachte Person über die Abhörmaßnahmen informiert werden. In den meisten Fällen geschieht dies jedoch nicht.
Mobiltelefone lassen sich orten
Wer ist wann wo? Mobiltelefone lassen sich, sofern sie eingeschaltet sind, jederzeit orten. Die Positionsangaben werden beim Mobilfunkanbieter gespeichert. Die Polizei kann mit diesen Daten Bewegungsprofile erstellen. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum "Großen Lauschangriff" - also der Überwachung in den eigenen vier Wänden - die Persönlichkeitsrechte des einzelnen gestärkt hat, legt Otto Schily einen neuen Gesetzentwurf vor, der sogar das Abhören von Gesprächen bei Ärzten, Anwälten und Journalisten ermöglichen soll. Doch die Frage ist: Bringt weniger Freiheit für den einzelnen automatisch mehr Sicherheit für alle?
Gert-Joachim Glaeßner, Politologe an der Humboldt-Universität Berlin sieht auch noch anderen Gefahren:
Die traditionellen Grundrechte so wie sie das Grundgesetz ursprünglich vorgesehen hat, haben den freien Bürger, das Individuum in den Mittelpunkt gestellt, und haben den Staat potentiell als Gefahr gesehen. Dass der Staat immer auch eine Schutzfunktion gegenüber den Bürgern hatte, das war völlig unbestritten, ist auch heute unbestritten. Nur es verschiebt sich, es verschiebt sich von der Seite der Freiheit in Richtung des Schutzes. Und wenn wir über Schutzfunktionen des Staates reden, dann müssen wir eben auch über Kontrolle reden und über Kontrollmöglichkeiten reden. Und das wird zu wenig getan.
Lückenlos ist die Mobilfunküberwachung nicht
Die Mobiltelefonüberwachung kann man recht leicht umgehen. Wer mit sogenannten Prepaid-Karten verschiedener Netzbetreiber und Provider jongliert und dabei ständig die Mobilfunknetze und Anbieter wechselt, macht es den Strafverfolgungsbehörden sehr schwer. Zwar muss nach dem Telekommunikationsgesetz beim Kauf einer solchen Prepaid-Karte die Anschrift und Personalausweisnummer des Käufers registriert werden, doch die Anbieter sind nicht verpflichet, diese Angaben zu prüfen.

Lücken im System: Wer wirklich etwas zu verbergen hat und auf „Nummer sicher“ gehen möchte, kauft sich ein Kryptohandy, das die übertragenen Datenpakete verschlüsselt. Mobiltelefone mit Verschlüsselungstechnik sind frei auf dem Markt erhältlich. Die Polizei hat das Nachsehen

Aktuelles zu Anti- Terror-Gesetzen in Deutschland. Herausgegeben von der Redaktion der "Bürgerrechte & Polizei / CILIP"

12. September 2005 / Netzfertigstellung: Michael Schneider @ Beitrag: K. Finger
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