|
|
|
|
Man befürchtete, dass die Lehrerin mit dem Kopftuch Einfluss auf die Schüler nehmen könnte. An der Schule gelte aber ein striktes Neutralitätsgebot. Seitdem klagt Fereshta Ludin. In der Entscheidung des Gerichts sieht sie ihr Grundrecht auf freie Religionsausübung verletzt. Im vergangenen Jahr entschied das Berliner Bundesverwaltungsgericht, dass das staatliche Neutralitätsgebot über der Religionsfreiheit stehe. Jetzt geht der Streit in die letzte Runde. Ab heute verhandelt in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht.
Der Streit um Kopftücher begann nicht erst vor fünf Jahren, denn das Kopftuch ist ebenso ein religiöses wie kulturelles Symbol. Mitte der 80er Jahre war das Tragen von Kopftüchern unter den Musliminnen in Deutschland noch kein Thema. Inzwischen hat sich das geändert. Liegt das daran, dass das Kopftuch von vielen nicht mehr als religiöses, sondern als politisches Symbol gesehen wird? Man hört, die islamische Gemeinschaft Milli Görüs unterstütze Fereshta Ludin. Milli Görüs wird vom Verfassungsschutz beobachtet, denn es wird vermutet, dass die Gemeinschaft den Gottesstaat propagiert und die religiöse Ordnung über geltendes Recht stellt. Was bedeutet das Tragen des Kopftuchs in unserem Rechtsstaat? Das Urteil des Bundesverfassungsgericht wird in diesem Juli erwartet. Kulturzeit spricht mit der Sozialwissenschaftlerin Hiltrud Schröter über den Kopftuchstreit.
|